Vorsicht vor Cold Calls: Unerlaubte Werbeanrufe nehmen zum Jahresende zu
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(ots) - Zum Jahresende mehren sich wieder die Berichte über unerlaubte Werbeanrufe bei Privatversicherten. Betroffene geben an, ohne Einwilligung kontaktiert und zu Tarifwechseln gedrängt worden zu sein. In diesen Gesprächen versprechen vermeintliche "Wechselberater" oder "Tarifoptimierer", den Beitrag zur privaten Krankenversicherung senken zu können - häufig gegen ein Entgelt. Dabei geben sich die Anrufer mitunter fälschlicherweise als Vertreter des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) oder namensähnlicher Schein-Organisationen aus.
Warum Cold Calls gerade jetzt zunehmen
Wenn Beitragserhöhungen notwendig sind, führen die meisten privaten Krankenversicherer sie zum 1. Januar durch. Sie informieren ihre Versicherten darüber im Oktober und November. Diese Situation nutzen unseriöse Akteure aus, um Privatversicherte mit Werbeanrufen zu verunsichern und unter Druck zu setzen, den Tarif oder gar das Unternehmen zu wechseln.
Ziel solcher Anrufe ist in der Regel eine möglichst hohe Provision. Ob der Kunde anschließend angemessen versichert bleibt und ob ein realistischer Selbstbehalt vereinbart wird, spielt für die Anrufer meist keine Rolle. Die Vertragsbedingungen werden häufig besser dargestellt, als sie tatsächlich sind. Ein anderer Grund für Cold Calls ist die Suche nach persönlichen Daten, die weiterverkauft werden können.
Wichtige Hinweise für Privatversicherte
- Der PKV-Verband ruft Privatpersonen nicht proaktiv an. Er bietet keine persönliche Beratung zum Tarifwechsel oder gar Unternehmenswechsel an.
- Cold Calls sind verboten. Privatpersonen dürfen nur angerufen werden, wenn sie der telefonischen Kontaktaufnahme durch Werbetreibende vorab ausdrücklich zugestimmt haben.
- Der PKV-Verband führt keine Umfragen durch und vermittelt keine Makler oder Berater.
So handeln Versicherte richtig bei unerlaubten Werbeanrufen
- Keine persönlichen Daten wie Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Adresse oder Kontodaten weitergeben - insbesondere nicht gegenüber unbekannten Anrufern.
- Gespräch sofort beenden, wenn der Ursprung des Anrufs unklar ist.
- Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen: Die Behörde kann Rufnummern abschalten und Bußgelder verhängen. So wurde zum Beispiel im Mai dieses Jahres gegen ein Unternehmen ein Bußgeld von 50.000 Euro erlassen. Eine Beschwerde ist online möglich unter: Bundesnetzagentur - Beschwerde einreichen (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html).
Beitrag senken - aber richtig
Wer seinen Beitrag in der Privaten Krankenversicherung reduzieren möchte, sollte sich direkt an sein Versicherungsunternehmen wenden. Dort kann geprüft werden, welche alternativen Tarife infrage kommen - ohne zusätzliche Beratungskosten und unter Mitnahme der gesamten Alterungsrückstellungen. Dieses Tarifwechselrecht ist vertraglich und gesetzlich garantiert. So können Versicherte ihren Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Die meisten Krankenvollversicherer haben zudem die Tarifwechsel-Leitlinien der Privaten Krankenversicherung unterzeichnet und unterstützen ihre Versicherten bei einem solchen internen Tarifwechsel über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Weitere Informationen zum Tarifwechsel bietet das Serviceportal des PKV-Verbands: www.privat-patienten.de/tarifwechsel
Pressekontakt:
Dominik Heck
- Geschäftsführer -
Leiter des Bereiches Kommunikation
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Heidestraße 40
10557 Berlin
Telefon 030 / 20 45 89 - 44
E-Mail: dominik.heck@pkv.de
Internet: www.pkv.de
X: www.x.com/pkv_verband
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Datum: 30.10.2025 - 10:41 Uhr
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