Reimann zum BEEP: Von der Kompetenzerweiterung profitieren sowohl Pflege als auch ambulante Versorgu

Reimann zum BEEP: Von der Kompetenzerweiterung profitieren sowohl Pflege als auch ambulante Versorgung

ID: 2210016

(ots) - Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) im Bundestag äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt:

"Eine der drängendsten pflegepolitischen Aufgaben der Bundesregierung für diese Legislaturperiode ist es, nachhaltige Lösungen dafür zu entwickeln, dass eine gute Versorgung von pflegebedürftigen Menschen vor dem Hintergrund von demographischem Wandel und Fachkräftemangel weiterhin gelingen kann. Die mit dem Gesetz geplante Kompetenzerweiterung für Pflegefachpersonen ist richtig und gut. Davon profitiert nicht nur die Pflege, sondern auch die geplante Reform zur Primärversorgung. Das Gesetz schafft insgesamt gute Grundlagen für eine Abkehr vom Arztvorbehalt.

Kritisch sehen wir dabei allerdings die Option, dass Pflegefachpersonen auch ohne ärztliche Diagnose und Indikationsstellung, nur auf Grundlage einer pflegerischen Diagnose, künftig heilkundliche Aufgaben eigenverantwortlich erbringen dürfen, da es in Deutschland kein einheitliches und anerkanntes Diagnosesystem gibt. Pflegerische Diagnosen werden in der Praxis und Wissenschaft unterschiedlich verstanden und mithilfe verschiedener Klassifikationssysteme beschrieben. Ein verbindlicher fachlicher Rahmen für ihre Anwendung besteht derzeit jedoch nicht.

Erfreulich ist, dass einige Forderungen der AOK-Gemeinschaft berücksichtigt wurden: Das betrifft u.a. die Stärkung der Rolle der Kommunen sowie die Aufnahme von Regelungen zur Bereitstellung von Versorgungsdaten der Kranken- und Pflegekassen zur Unterstützung der Pflegestrukturplanung vor Ort. Auch wurden unsere grundsätzlichen Überlegungen für ein sektorunabhängiges Vertragsrecht an einigen Stellen aufgegriffen, darunter die Option, die Unterstützungsleistungen von An- und Zugehörigen in der stationären Pflege einzubeziehen - beispielsweise bei der Alltagsbegleitung oder Unterstützung der sozialen Teilhabe - sowie die Regelung, Qualitätssicherungsinstrumente für alternative Wohnformen in die bestehenden Qualitätssicherungssysteme zu integrieren.



Mit dem BEEP ist nun ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Situation in der Pflege getan. Umfassende und nachhaltige Lösungskonzepte für Finanzierung und Strukturreformen muss nun aber die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege weiter prüfen und schnellstmöglich vorlegen."

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
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Datum: 06.11.2025 - 12:15 Uhr
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