PRESSEERKLÄRUNG für Josef Brunner / aus Anlass einer aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung

PRESSEERKLÄRUNG für Josef Brunner / aus Anlass einer aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung

ID: 2210326

(ots) - Aus Anlass einer aktuellen Berichterstattung des SPIEGEL weise ich als Rechtsanwalt von Josef Brunner namens und in Vollmacht meines Mandanten auf Folgendes hin:

Der SPIEGEL widmet meinem Mandanten einen Artikel mit der Überschrift "Die vielen Märchen des Start-up-Stars" (spiegel.de) bzw. "Der Blender" (Printausgabe). In tendenziöser Art und Weise wird sodann versucht, vermeintliche Widersprüche meines Mandanten im Hinblick auf seine Lebensgeschichte aufzudecken. Dies geht etwa so weit, dass meinem Mandanten vorgehalten wird, die von seinem Vater in der Kindheit meines Mandanten geführte und später wegen Zahlungsunfähigkeit geschlossene Bäckerei habe sich, anders als von meinem Mandanten öffentlich erzählt, nicht in einem "Münchner Vorort" befunden, sondern in dem Ort Hausham. Hausham befindet sich indes, wie der SPIEGEL selbst schreibt, lediglich rund 40 Kilometer von München entfernt.

Thematisiert wird vom SPIEGEL zudem, dass im Rahmen einer Transaktion rund um das Unternehmen Learnd mein Mandant sowohl auf Käufer-, als auch auf Verkäuferseite beteiligt gewesen ist. Hierzu ist festzuhalten, dass seinerzeit alle kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben eingehalten, der Vorgang - etwa im öffentlich einsehbaren Wertpapierprospekt - vollständig offengelegt und von den zuständigen Stellen auch abgesegnet wurde. Dabei wurde ausdrücklich auch die finanzielle Angemessenheit der Transaktion bestätigt. Den Vorwurf eines im Zuge dessen durch Dritte erstellten "Gefälligkeitsgutachtens" weist mein Mandant ausdrücklich zurück. Festzuhalten ist vielmehr, dass drei voneinander unabhängige Prüfungen die Bewertung jeweils bestätigt haben und zu konsistenten Ergebnissen gelangten.

Auffällig ist auch ein weiterer vom SPIEGEL thematisierter Komplex: Mein Mandant sieht sich derzeit als Beklagter einem privaten Rechtsstreit ausgesetzt. In erster Instanz wurde diese Klage abgewiesen, mithin vollumfänglich zugunsten meines Mandanten entschieden. Das Münchener Landgericht fand dabei klare Worte und ging sogar so weit, dem unterlegenen Kläger "wechselnden und immer wieder angepassten Sachvortrag" vorzuwerfen. Das Gericht zog daher ausdrücklich die Glaubhaftigkeit der klägerischen Aussage in Zweifel. Dennoch hat sich der SPIEGEL entschieden, dem erfoglosen Kläger und dessen falscher Erzählung über seinen Anwalt, der in dem Artikel prominent genannt wird und zu Wort kommt, eine Bühne zu bieten.



Soweit in dem Artikel zudem falsche Vorwürfe gegen meinen Mandanten erhoben werden, bin ich auch beauftragt, rechtliche Schritte gegen den SPIEGEL zu prüfen und einzuleiten.

Berlin, den 7. November 2025

Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny

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Rechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny, LL.M. (KCL)
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