Psychotherapeut*innen können künftig die Behandlungskoordination im Disease-Management-Programm Depression übernehmen / BPtK begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
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(ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wertet es als wichtigen Erfolg, dass der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) am 20. November 2025 beschlossen hat, dass Psychotherapeut*innen künftig die Behandlungskoordination für Patient*innen mit chronischen oder wiederkehrenden Depressionen im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm - DMP) übernehmen können.
"Patient*innen haben damit die Wahl, ob die Ärzt*in oder die Psychotherapeut*in die Koordination ihrer Versorgung übernimmt - je nachdem, wer am besten mit ihrer Erkrankung vertraut und für sie die wichtigste Ansprechpartner*in ist", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Der zentralen Rolle der Psychotherapeut*innen in der Versorgung von Patient*innen mit depressiven Erkrankungen wird damit Rechnung getragen und unnötige Hürden für die Teilnahme am DMP werden abgebaut", so Benecke. "Das DMP Depression muss endlich in der Versorgungsrealität ankommen. Auch sechs Jahre nach Einführung des DMP Depression gibt es in ganz Deutschland noch immer kein einziges anerkanntes Programm. Das muss sich nun ändern", fordert Benecke.
Der G-BA hat am 20. November 2025 eine Änderung der Anlage 17 - Depression - Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme zur DMP-Anforderungen-Richtlinie beschlossen. Das DMP richtet sich an Patient*innen mit chronischer Depression oder wiederholt auftretenden depressiven Episoden mit mittlerer bis schwerer Ausprägung. Die Langzeitbetreuung und Koordination der Behandlung soll zwar grundsätzlich in den Händen der Hausärzt*in liegen, aber in Ausnahmefällen können nun auch Psychotherapeut*innen dies übernehmen.
Zentrale Bausteine des Behandlungsprogramms sind eine leitlinienorientierte Behandlung mit Psychotherapie und medikamentöser Therapie. Die konkreten Therapieempfehlungen richten sich insbesondere nach Verlauf und Schweregrad der Depression unter Berücksichtigung körperlicher und psychischer Begleiterkrankungen. Das DMP umfasst auch Maßnahmen des Krisenmanagements und den Umgang mit Suizidalität.
Bei somatischen Haupt- oder Nebendiagnosen, die einer kontinuierlichen ärztlichen Behandlung bzw. Überwachung, einer regelmäßigen Dosisanpassung oder eines häufig wechselnden Therapieschemas bedürfen, übernehmen stets Ärzt*innen die Koordination der Behandlung.
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Ulrike Florian
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Datum: 21.11.2025 - 15:13 Uhr
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