AOK zur Anrufung des Vermittlungsausschusses: Selbst unzureichende Sparmaßnahmen gescheitert
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(ots) - Der Bundesrat hat heute beschlossen, im Konflikt um das kleine Sparpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es geht um fachfremde Änderungen im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), mit denen der Kostenanstieg im Krankenhausbereich begrenzt werden sollte. Den Konflikt zwischen Bund und Ländern und die Forderung der Länder nach zusätzlichen GKV-Mitteln für die Krankenhäuser kommentiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, wie folgt:
"Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Länder stehen wir jetzt wieder an dem Punkt, an dem wir vor der Ankündigung des kleinen Sparpaketes waren: Es gibt keine verlässliche Basis für die Finanzplanung der Krankenkassen im kommenden Jahr. Das BMG ist selbst mit den unzureichenden Maßnahmen des kleinen Sparpaketes gescheitert. Nachdem die geplanten Ausgabenbegrenzungen im Krankenhausbereich jetzt wieder in Frage gestellt werden, drohen den Versicherten und Arbeitgebern deutliche Anhebungen der Zusatzbeiträge zum Jahreswechsel. Denn die gesetzlichen Krankenkassen stecken angesichts drastisch steigender Leistungsausgaben und zwangsweise abgeschmolzener Rücklagen in der Klemme.
Der aktuelle Konflikt zwischen Ländern und Bund zeigt, dass politische Flickschusterei und das hastige Stopfen von Finanzlöchern durch erratisch wirkende Sofortmaßnahmen gefährlich sind. Wir brauchen stattdessen nachhaltige und dauerhaft wirksame Spar-Anstrengungen. Um die Akzeptanz für die Maßnahmen zu erhöhen, muss die Politik dafür sorgen, dass die Lasten fair auf die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen verteilt werden.
Kritisch sehen wir angesichts der prekären Finanzlage der Krankenkassen auch die heute beschlossenen Forderungen der Länder nach weiteren GKV-Mitteln für die Krankenhäuser in Form von Förderbeträgen für bestimmte Klinikbereiche und Anpassungen bei den Landesbasisfallwerten. Ohne ihre Forderungen sachlich zu begründen, verlangen die Länder also noch mehr Geld der Beitragszahlenden für die Krankenhäuser - obwohl bereits Milliardensummen in Form der Sofort-Transformationskosten aus dem Sondervermögen Infrastruktur in Richtung der Kliniken fließen. Damit würden die Ausgaben für die Krankenhäuser erneut stärker steigen als die Einnahmen der Krankenkassen. Die entsprechenden Änderungsanträge der Länder zum Krankenhausreform-Anpassungsgesetz sind daher strikt abzulehnen. Aus unserer Sicht sind keine zusätzlichen Ausgleiche notwendig, da nachweislich keine Lücke bei den Betriebskosten der Krankenhäuser existiert."
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Datum: 21.11.2025 - 15:19 Uhr
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