Umtausch-/ Konvertierungsprogramm für ADRs/GDRs bei Ozon trotz Sanktionen möglich
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(ots) - Trotz der anhaltenden Sanktionen ist der Umtausch von ADRs und GDRs in Ozon-Stammaktien weiterhin möglich. Inhaber solcher Hinterlegungsscheine müssen jedoch selbst tätig werden, da keine automatische Umwandlung erfolgt.
Ozon ist einer der größten E-Commerce-Konzerne Russlands und zählt zu den führenden Online-Marktplätzen des Landes. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden lange Zeit über ADRs und GDRs international gehandelt.
Nachdem Ozon seinen Unternehmenssitz von Zypern nach Russland verlegt hat, verpflichtet russisches Recht alle Emittenten dazu, ihre ADRs und GDRs in Stammaktien umzuwandeln. Analog zu früheren Umwandlungsprogrammen, etwa bei Gazprom, Lukoil oder Mobile Telesystems, wird auch für Ozon ein klar begrenztes Zeitfenster erwartet. Dieses soll voraussichtlich vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. März 2026 laufen.
Anleger, deren Unternehmen nicht von Sanktionen betroffen sind, können ihre Papiere grundsätzlich ohne rechtliche Risiken umtauschen. Für einen erfolgreichen Prozess ist jedoch eine rechtzeitige Vorbereitung erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Zusammenstellung aller benötigten Unterlagen sowie die Eröffnung eines Depotkontos in Russland. Nach erfolgtem Umtausch werden die Aktien ausschließlich auf russischen Konten verbucht. Versäumen Anleger den Umwandlungszeitraum, besteht das Risiko, dass ihre ADRs oder GDRs später wertlos ausgebucht werden.
Die Goldenstein Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (https://www.goldenstein-kanzlei.de/) hat unter Leitung von Claus Goldenstein bereits für zahlreiche Mandanten erfolgreich die Umwandlung russischer Hinterlegungsscheine begleitet. Besonders für Investoren, die Ozon-ADRs oder -GDRs halten, ist es nun entscheidend, rechtzeitig aktiv zu werden, um den drohenden Wertverlust abzuwenden.
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Dr. Magali Kolleck-Feser | adr@goldenstein-kanzlei.de | +49 331 - 2005720
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Datum: 28.11.2025 - 13:26 Uhr
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