Leitungen prüfen / Tiefbauunternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet

Leitungen prüfen / Tiefbauunternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet

ID: 2215637

(ots) - Bei Erdarbeiten im Zusammenhang mit einer Baustelle besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Rohrleitungen geschädigt werden. Wird versehentlich eine Leitung getroffen, dann kann das eine zeitliche Verzögerung der geplanten Arbeiten und enorme Zusatzkosten verursachen. Bei Baggerarbeiten auf einem Nachbargrundstück riss das Rohr eines Erdwärmekollektors. Obwohl der geschädigte Auftraggeber den Schaden schon selbst durch Verlegung eines neuen Rohres beseitigt hatte, musste der Tiefbauunternehmer den fiktiven, also aktuell gar nicht mehr existierenden Schaden, begleichen. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurde im Urteil auf die besonderen Sorgfaltspflichten seines Berufsstandes hingewiesen. Ein Tiefbauunternehmer kann sich nicht auf Unkenntnis der Lage einer Rohrleitung berufen, wenn er sich nicht vergewissert hat, dass der Baugrund, auf dem er baggern will, frei ist.

(OLG München, Aktenzeichen 17 U 8292/21)

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Zwei Freunde, eine gemeinsame Erkenntnis: Technik braucht Übersetzung Zweites Arbeitszimmer / Keine Werbungskosten für Umzug in größere Wohnung
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.12.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2215637
Anzahl Zeichen: 1307

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bau & Immobilien



Diese Pressemitteilung wurde bisher 170 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Leitungen prüfen / Tiefbauunternehmer ist grundsätzlich dazu verpflichtet"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z