Psychotherapeut*innen leisten Notfallversorgung und Patientensteuerung / BPtK fordert Ergänzung im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung
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(ots) - Anlässlich des gestarteten Gesetzgebungsverfahrens zur Reform der Notfallversorgung würdigt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) die Bemühungen des Bundesgesundheitsministeriums, bei Einführung von Integrierten Notfallzentren (INZ) auch den Bedarf von Menschen in akuten psychischen Krisen mitzudenken. Um Betroffene gezielt und zügig versorgen bzw. in adäquate Behandlungsangebote vermitteln zu können, sollten bei der Erstversorgung jedoch auch Psychotherapeut*innen zum Einsatz kommen.
"Für eine fachgerechte Einschätzung und Steuerung von Betroffenen in die richtige Versorgungsebene müssen neben Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie auch Psychotherapeut*innen in den INZ zur Verfügung stehen", sagt BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Nur so kann die Notfallversorgung von Menschen in psychischen Krisen wirklich verbessert werden. Das gilt auch für INZ zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen", so Benecke.
Menschen in psychischen Krisen suchen bislang Hilfe auch in Notfallambulanzen und erhalten dort oftmals keine oder keine angemessene Unterstützung. Zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, deretwegen Menschen Notfallambulanzen aufsuchen, gehören Angststörungen und Depressionen. In beiden Fällen besteht psychotherapeutischer Behandlungsbedarf.
Stellungnahme der BPtK zum Gesetzentwurf Reform der Notfallversorgung: https://api.bptk.de/uploads/2025_12_01_B_Pt_K_STN_Notfallreform_Ref_E_e36d4ea549.pdf
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Ulrike Florian
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Datum: 09.12.2025 - 09:50 Uhr
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