Wie Vereine vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren

Wie Vereine vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren

ID: 2220793
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(firmenpresse) - Das GaFöG schafft ab dem Schuljahr 2026/27 einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter, eine ganztägige Betreuung und Förderung an allen Werktagen zu erhalten.



Was steckt hinter dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)?

Das GaFöG schafft einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter, zunächst in der Klasse 1, eine ganztägige Betreuung und Förderung an allen Werktagen zu erhalten.



Konkret:



An fünf Werktagen (Montag bis Freitag) wird ein täglicher Betreuungsumfang von acht Stunden angestrebt, inklusive Unterrichtszeit.



Der Anspruch gilt auch in Ferienzeiten - je nach Bundesland können kurze Schließzeiten von bis zu 4 Wochen vorgesehen sein.



In den Folgejahren wird die Anspruchsberechtigung auf die Klassen 2 bis 4 ausgeweitet - flächendeckend soll ab etwa Schuljahr 2029/30 die Klassen 1 bis 4 abgedeckt sein.



Der Bund unterstützt mit Investitionen und Fördermitteln, damit die notwendige Infrastruktur schafft wird.



Gefördert werden sowohl Betriebsmittel als auch bauliche Umbaumaßnahmen an Sportstätten.



Für Personal- und weitere laufende Kosten stehen Ländern, Kommunen und Schulen bis 2029 insgesamt 2,49 Mrd. EUR und ab 2030 1,3 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung.



Das heißt: Es entsteht ein großer Bedarf an qualifizierten Betreuungskonzepten, Kooperationspartnern und Angeboten in der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder.



Welche Chancen ergeben sich für Vereine?



Für Vereine - insbesondere solche mit Sport-, Gesundheits- oder Bewegungsangeboten - ergeben sich durch das GaFöG spannende Möglichkeiten. Hier sind die wichtigsten Vorteile im Überblick:



Neue Kooperations- und Angebotsfelder



Vereine können sich aktiv in die Umsetzung der Ganztagsbetreuung einbringen, etwa als externer Partner für Nachmittags- und Bewegungsangebote.





Fachkräftepotenzial durch dual Studierende



Der Vereinsalltag lebt von motivierten Mitarbeitenden - hier kann die DHfPG ins Spiel kommen:



Vereine können mit dual Studierenden der Hochschule zusammenarbeiten - z.B. über Ausleihe an Schulen, Kommunen oder Kindergärten.

Dual Studierende im Studiengang Gesundheitsmanagement durchlaufen zusätzlich die Module "Sportpraxis 1-3" für den Ganztag und können so frühzeitig in Schulen, Kommunen und Vereinen eingesetzt werden, um Personal zu entlasten und neue Impulse in Bewegung und Gesundheit zu bringen. Für den Verein heißt das: Unterstützung im Tagesgeschäft, neue Impulse, größere Sichtbarkeit.



Steigerung von Sichtbarkeit und Attraktivität



Wenn Ihr Verein als Kooperationspartner in der Ganztagsbetreuung aktiv wird:

Erhöhen Sie Ihre Sichtbarkeit in Schule, Kommune und Familien.



Netzwerken Sie mit Schulen und kommunalen Einrichtungen - das stärkt Ihre regionale Präsenz.

Mitgliedergewinnung wird leichter: Eltern und Kinder lernen Ihr Angebot kennen, Studierende und Mitarbeitende werden Teil Ihrer Vereinsstruktur.



Qualitätssicherung im Angebot



Durch Kooperation mit Schulen oder Ganztagsangeboten wird der Verein Teil eines größeren, qualitätsorientierten Angebots. Das unterstreicht Ihre Professionalität und stärkt langfristig Ihre Rolle als wichtiger Anbieter im Freizeit- und Förderbereich.



Weitere Informationen dazu finden Sie unter dhfpg.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Qualifikationen im Zukunftsmarkt Prävention, Gesundheit, Fitness, Sport und Informatik

Die staatlich anerkannte private Deutsche Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement (DHfPG) qualifiziert mittlerweile rund 8.000 Studierende zum Bachelor of Arts in den Studiengängen Fitnessökonomie, Gesundheitsmanagement, Sportökonomie, Sport- und Bewegungstherapie, Fitnesstraining, Ernährungsberatung sowie Sport-/Gesundheitsinformatik.

Zudem zum Master of Arts in den Studiengängen Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und Gesundheitsmanagement, Sportökonomie oder Fitnessökonomie als auch zum Master of Business Administration Sport-/Gesundheitsmanagement. Ein Graduiertenprogramm zur Vorbereitung auf eine Promotion zum Dr. rer. med. und mehr als 100 Hochschulweiterbildungen runden das Angebot ab.
Mehr als 4.300 Unternehmen setzen auf die Studiengänge beim Testsieger "Beste private Hochschule im Bereich Gesundheit". Alle Bachelor- und Master-Studiengänge der DHfPG sind akkreditiert und staatlich anerkannt sowie durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen.

Das duale Bachelor-Studiensystem der DHfPG verbindet eine betriebliche Tätigkeit und ein Fernstudium mit kompakten Lehrveranstaltungen. Die Studierenden werden durch Fernlehrer, Tutoren und den E-Campus der Hochschule unterstützt. Insbesondere Unternehmen des Zukunftsmarkts profitieren von den dualen Bachelor-Studiengängen, weil die Studierenden ihre erworbenen Kompetenzen unmittelbar in die betriebliche Praxis mit einbringen und mit zunehmender Studiendauer mehr Verantwortung übernehmen können.

Die BSA-Akademie ist mit mehr als 275.000 Teilnehmern seit 1983 einer der führenden Bildungsanbieter im Zukunftsmarkt Prävention, Fitness und Gesundheit. Teilnehmer profitieren vom kombinierten Fernunterricht bestehend aus Fernlernphasen und kompakten Präsenzphasen (vor Ort oder digital). Mit Hilfe der über 90 staatlich geprüften und zugelassenen Lehrgänge in den Fachbereichen Fitness/Individualtraining, Management, Ernährung, Gesundheitsförderung, Betriebliches Gesundheitsmanagement, Mentale Fitness/Entspannung, Fitness/Gruppentraining, Sun, Beauty & Care und Bäderbetriebe gelingt die nebenberufliche Qualifikation für eine Tätigkeit im Zukunftsmarkt. Der Einstieg in einen Fachbereich erfolgt mit einer Basisqualifikation, die modular mit Aufbaulehrgängen über Profiabschlüsse bis hin zu Fachwirtqualifikationen, wie "Fitnessfachwirt/in" oder "Fachwirt/in für Prävention und Gesundheitsförderung", erweitert werden kann. Diese Abschlüsse bereiten optimal auf die öffentlich-rechtlichen Fachwirtprüfungen bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) vor, die zu Berufsabschlüssen auf Meister-Niveau führen.



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Datum: 22.12.2025 - 16:30 Uhr
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