Streusalz ist umweltschädlich - und mancherorts verboten
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(ots) - Den angrenzenden Gehweg von Schnee und Eis befreien: Das ist Pflicht. Doch Streusalz darf dafür oft nur sehr eingeschränkt genutzt werden. In manchen Städten und Gemeinden ist es sogar ganz verboten. Wer trotzdem in den Eimer mit Streusalz greift, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.
Streusalz sorgt schnell für eisfreie Gehwege. Doch das Salz versickert anschließend im Boden und schädigt die Natur. "Bäume bekommen dann fleckige Blätter, verlieren Laub oder sterben sogar ganz ab", warnt Torben Thorn, Beauftragter für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V Versicherung. Das Streusalz kann auch Fahrzeuge und sogar Gebäudefassaden schädigen.
Alternative: Streumittel mit Umweltzeichen
Wenn eine Kommune Streusalz erlaubt, ist das kein Freifahrtschein. Der Einsatz ist nur genehmigt, wenn beispielsweise an unfallträchtigen Stellen wie Treppen, Rampen, starkem Gefälle oder Steigungen die Rutschgefahr erhöht ist. Ähnliches gilt bei plötzlich einsetzendem Eisregen. "Allerdings regeln die Kommunen diese Ausnahmen unterschiedlich", sagt R+V Experte Thorn. In einigen Städten ist Streusalz für den privaten Winterdienst ganz verboten, und es drohen hohe Bußgelder. In Stuttgart etwa sind bis zu 500 Euro fällig, in Würzburg bis zu 1.000 Euro und in Berlin sogar bis zu 10.000 Euro.
Schneeschippen allein reicht oft nicht aus, um Gehwege sicher zu machen. Daher rät der Experte zu umweltfreundlichen Streumitteln wie Sand, Granulat, Asche oder Splitt. "Sie wirken abstumpfend und vermindern so die Rutschgefahr. Zum Teil tragen sie sogar das Umweltzeichen 'Blauer Engel'", erklärt Thorn. Ist der Winter vorbei, können diese Streumittel aufgefegt und entsorgt werden. "Kleine Menge dürfen in die Restmülltonne, größere gehören auf den Wertstoffhof." Besonders nachhaltig: Streumittel für den nächsten Winter aufbewahren und wiederverwenden.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Grundstückseigentümer sind zum Winterdienst verpflichtet. Sie können diese Pflicht aber auf ihre Mieter oder eine Hausverwaltung übertragen.
- Je früher man Schnee entfernt, desto leichter geht es - und umso weniger Eis bildet sich.
- Das Streuverbot umfasst in der Regel nicht nur Salz, sondern alle chemischen Abtaumittel.
- Bei Haustieren können sich durch Streusalz die Pfoten entzünden.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de
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Datum: 06.01.2026 - 11:35 Uhr
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