Entlastungen für Privathaushalte in 2026

Entlastungen für Privathaushalte in 2026

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Mehr Geld für Familien (Bildquelle: Viktoriia/stock.adobe.com)Mehr Geld für Familien (Bildquelle: Viktoriia/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Zum Jahreswechsel 2026 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die für viele Menschen finanzielle Verbesserungen bringen sollen. Höhere Steuerfreibeträge, ein angehobener Mindestlohn und mehr Kindergeld sollen private Haushalte im Alltag entlasten. Für den Staat bedeuten die Reformen weniger Steuereinnahmen, für Verbraucher dagegen etwas mehr Netto und einen größeren finanziellen Spielraum. Mit wie viel mehr Euros Arbeitnehmende und Familien rechnen können, zeigt die Lohnsteuerhilfe Bayern auf.



Mehr Netto für Arbeitnehmende



Der Steuergrundfreibetrag ist zum 1. Januar von bisher 12.096 Euro auf 12.348 Euro gestiegen. Bis zu dieser Grenze bleibt das Einkommen gänzlich steuerfrei. Durch die Erhöhung des Freibetrags fällt der monatliche Lohnsteuerabzug seit Jahresbeginn geringer aus. Zusätzlich wurden die Tarifgrenzen der Einkommensteuer angepasst, damit Lohnerhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen.



Für Gutverdienende gibt es indes weniger erfreuliche Anpassungen bei den Sozialabgaben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung stieg auf 8.450 Euro monatlich und in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.812,50 Euro. Bis zu diesen Einkommensgrenzen werden Beiträge in die Kassen abgeführt. Für Normalverdiener ändert sich aber nichts.



Von der Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde profitieren nicht nur Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich, sondern auch Minijobber seit Jahresbeginn. Weil die Verdienstgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich die monatliche Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro.



Auch die Mindestvergütungen für Auszubildende steigen in allen Lehrjahren. Im ersten Ausbildungsjahr gibt es mit 724 Euro monatlich 42 Euro mehr. Im zweiten Ausbildungsjahr kann mit mindestens 854 Euro, im dritten mit mindestens 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr mit mindestens 1.014 Euro monatlich gerechnet werden.





Leicht höhere Leistungen für Familien



Mehr als 10 Millionen Familien mit Kindern werden unabhängig vom Einkommen durch den Anstieg des Kindergelds seit 1. Januar besser unterstützt. Pro Kind werden monatlich 259 Euro ausbezahlt. Das sind aufsummiert 48 Euro mehr pro Kind im Jahr 2026. Die Erhöhung erfolgt automatisch über die Familienkasse, ohne dass Eltern aktiv werden müssen.



Parallel dazu wurde der steuerliche Kinderfreibetrag von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Kind erhöht, also 3.414 Euro pro Elternteil. Im Rahmen einer Günstigerprüfung verwendet das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung automatisch den Kinderfreibetrag, wenn der Steuervorteil höher als das Kindergeld für die jeweilige Familie ausfällt. Dies kann zu einer zusätzlichen Steuerersparnis bei Besserverdienern führen.



Zum 1. Januar 2026 wird die Düsseldorfer Tabelle ebenfalls angepasst, weil sich der gesetzliche Mindestunterhalt an dem erhöhten steuerlichen Existenzminimum von Kindern orientiert. Dadurch steigen die empfohlenen monatlichen Unterhaltsbeträge für Kinder in allen Altersstufen leicht. Für ein Kind von 6 bis 11 Jahren könnte der Mindestunterhalt beispielsweise von derzeit rund 551 Euro auf etwa 565 Euro monatlich steigen. Gleichzeitig erhöht sich der Selbstbehalt für Elternteile moderat, etwa von 1.450 auf rund 1.500 Euro, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten Unterhaltspflichtiger zu berücksichtigen.



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Datum: 13.01.2026 - 07:45 Uhr
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