ARAG Recht schnell...

ARAG Recht schnell...

ID: 2224099

Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick



ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - +++ Klageregister für Sammelklage gegen Amazon eröffnet +++

Im September 2022 erhöhte die Handelsplattform Amazon die Preise der Prime-Mitgliedschaft um rund 30 Prozent: Wer jährlich zahlte, musste seither statt 69 Euro 89,90 Euro zahlen, die monatlichen Beiträge stiegen von 7,99 auf 8,99 Euro. Auch Studenten mussten tiefer in die Tasche greifen. Prime-Student wurde von 34 auf 44,90 jährlich, bzw. von 3,99 auf 4,49 Euro monatlich erhöht. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Preise ohne Zustimmung der Kunden erhöht wurden. Vor Gericht beanstandeten die Richter, dass die zu Grunde liegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu unklar formuliert sei und Kunden nicht nachvollziehen könnten, wann und warum Preise steigen. Ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher rechtswidrig. Verbraucher, die vor dem 5. Februar 2022 bereits ein Abo bei Amazon Prime hatten, können nun zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, indem sie sich zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz anmelden.



+++ SCHUFA-Speicherfrist weiterhin drei Jahre lang +++

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die SCHUFA erledigte Zahlungsstörungen nicht sofort nach Begleichung einer Forderung löschen muss. In einem aktuellen Urteil hob der Bundesgerichtshof ein vorheriges Urteil des Oberlandesgerichts Köln auf, das eine sofortige Löschung nach Begleichung der Schulden gefordert hatte. Die Richter in Karlsruhe stellten klar, dass negative Einträge, auch wenn sie erledigt sind, bis zu drei Jahre gespeichert bleiben dürfen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Löschung bereits nach 18 Monaten vorgesehen. Neu ist nach Auskunft der ARAG Experten zudem eine Interessenabwägung im Sinne der Schuldner. So muss künftig jeder Einzelfall geprüft werden und der Schuldner kann besondere Umstände vorbringen, die eine schnellere Löschung rechtfertigen (Az.: I ZR 97/25).



Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.



+++ Fragebögen zum Wehrdienst werden verschickt +++

Es gibt derzeit keine Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Nach den aktuellen politischen Plänen soll jedoch eine verbindliche Erfassung junger Menschen vorbereitet werden. Ab 2026 erhalten alle männlichen Jugendlichen mit Erreichen des 18. Lebensjahres einen Fragebogen mit zwölf Fragen. Diese müssen innerhalb eines Monats beantwortet werden. Während das Ausfüllen für Männer verpflichtend ist, dürfen Frauen den Fragebogen freiwillig ausfüllen. Abgefragt werden dabei unter anderem persönliche Daten, Gesundheitsangaben sowie die grundsätzliche Bereitschaft zu einem Wehrdienst. Ziel ist es, der Bundeswehr einen Überblick über potenziell verfügbare Jahrgänge zu verschaffen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Fragebogen kein Einberufungsbescheid ist. Wer ihn ausfüllt, verpflichtet sich nicht automatisch zu einem Dienst. Sollte der Fragebogen nicht ausgefüllt werden, könnten Ordnungsmaßnahmen oder Bußgelder drohen.



+++ Aufklärung zu permanentem Make-up notwendig +++

Eine Kundin hatte im Voraus 120 Euro an eine Kosmetikerin für einen Gutschein für ein permanentes Lippen-Make-up gezahlt. Eine Aufklärung über die Dauer und etwaige gesundheitliche Risiken erfolgte erst im Behandlungstermin. Man war sich sodann einig, dass eine Behandlung nicht stattfinden sollte. Da die Kundin keinen Gutschein, sondern das Geld zurückhaben wollte, die Kosmetikerin eine Barauszahlung aber verweigerte, zog die Kundin letztendlich vor Gericht. Laut ARAG Experten stellte das Amtsgericht München klar, dass eine Aufklärung vor Vertragsschluss hätte erfolgen müssen und daher das Geld zurückgezahlt werden muss (Az.: 191 C 11493/25).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.



Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?

Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
Dr. Matthias Maslaton
Wolfgang Mathmann
Dr. Shiva Meyer
Hanno Petersen
Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995



PresseKontakt / Agentur:

Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
cw(at)klaarkiming-kommunikation.de
+49 4349 - 22 80 26
www.ARAG.de



drucken  als PDF  Die Europäer müssen mehr tun / Kommentar von Raimund Neuß über Hilfen für die Opposition im Iran Deutscher Betriebsrätepreis 2026: Bewerbungsphase eröffnet
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 14.01.2026 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2224099
Anzahl Zeichen: 4762

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: +49 211 963-3115

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 143 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"ARAG Recht schnell..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Ostern ist für viele Familien vor allem ein Anlass zum Feiern, Reisen und Schenken. Doch manche Situationen rund um die Feiertage und Osterbräuche beschäftigen am Ende Gerichte. Mal geht es um beschädigte Reisedokumente, um die Bezeichnung eines ...

Kuriose Osterfälle vor Gericht ...

Reisepass ist kein Notizbuch Vor einer Auslandsreise hat ein 22-Jähriger in seinem Reisepass handschriftliche Notizen zu Ein- und Ausreisedaten vermerkt und diese Seiten später herausgerissen. Als er bei der Ausreise am Flughafen seinen Pass vorle ...

Dashcams: Diese Regeln gelten für Kameras im Auto ...

Die Osterferien stehen vor der Tür und für viele beginnt damit die erste längere Autofahrt des Jahres, oft auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Beliebte Begleiter sind für immer mehr Autofahrer sogenannte Dashcams. Sie zeichnen das Verkehr ...

Alle Meldungen von ARAG SE


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z