Einschüchterungsversuche durch Bayerische Landesbehörde: Deutsche Umwelthilfe unterstützt Bürger

Einschüchterungsversuche durch Bayerische Landesbehörde: Deutsche Umwelthilfe unterstützt Bürger im Verfahren um Falschparker vor Münchner Schule

ID: 2225298

(ots) -
- Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht geht mit der Ankündigung absurder datenschutzrechtlicher Auflagen gegen engagierten Vater vor, der Falschparken auf Gehwegen vor Schule meldet - DUH unterstützt Rechtsverfahren
- Illegales Gehwegparken gefährdet täglich Schulkinder, Eltern mit Kinderwagen und mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollstuhl oder Rollator
- DUH fordert Stopp von Einschüchterung durch Datenschutzbehörde und konsequentes Vorgehen der Münchner Stadtverwaltung gegen widerrechtliches Gehweg- und Fahrradwegparken

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt einen Münchner Bürger in einem Rechtsverfahren um Falschparker gegen das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA). Der betroffene Vater hat drei Kinder und bringt diese täglich mit dem Rad oder zu Fuß in Kindergarten und Schule. Dabei dokumentierte er vor der Schule wiederholt auf Gehwegen parkende Elternautos, die Kinder und Fußgängerinnen und Fußgänger behindern. Die Fotos leitete er ausschließlich an die zuständige Polizeidienststelle weiter, damit Behörden endlich gegen das tagtägliche Gehwegparken vorgehen. Daraufhin teilte das LDA dem Bürger mit, dass man datenschutzrechtliche Auflagen, nach denen der Bürger den Falschparkern beispielsweise eine Internetseite zur Verfügung stellen müsse, auf der über die Datenverarbeitung informiert werde. Zudem verlangt das LDA detaillierte Angaben zu eingesetzten EDV-Geräten und Sicherheitsmaßnahmen wie automatischen Betriebssystem-Updates und Verschlüsselung der Datenübertragung. Dies würde die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich machen. Die DUH fordert vom LDA, umgehend von den unverhältnismäßigen Forderungen abzurücken. Dazu hat die DUH eine anwaltliche Stellungnahme erstellen lassen und wird den Betroffenen wenn nötig auch vor Gericht unterstützen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Dass Bürgerinnen und Bürger wegen ihres Engagements gegen zugeparkte Gehwege derart eingeschüchtert werden, ist ein Skandal. Wer Gehwege zuparkt, gefährdet Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Rückendeckung erhalten Falschparker ausgerechnet vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Mit den absurden Forderungen wird versucht, privates Engagement zu kriminalisieren und faktisch unmöglich zu machen. Ginge es nach der Bayerischen Datenschutzbehörde, dürfte man künftig nicht einmal mehr einen Straftäter auf frischer Tat fotografieren, ohne ihn zuvor über sein Widerspruchsrecht zu informieren. Münchner Oberbürgermeister Reiter schlägt im Wahlkampf einen irrsinnigen Kurs ein: Erst schafft er ohne Stadtratsbeschluss und ohne Änderung des Luftreinhalteplans Tempo 30 auf der Landshuter Allee ab, nun will er rechtswidriges Falschparken auf viel zu schmalen Gehwegen legalisieren. Wir fordern ein konsequentes Vorgehen der Münchner Stadtverwaltung gegen widerrechtliches Gehweg- und Fahrradwegparken und werden dies notfalls vor Gericht durchsetzen."



Andreas Roßband, Münchner Bürger und Vater: "Gehwegparken hat bei uns im Stadtteil gefährliche Ausmaße angenommen. Die Polizei ist bemüht, dagegen vorzugehen, hat jedoch nicht die nötigen Kapazitäten. Zusätzlich scheint dem Gehwegparken in der Verhältnismäßigkeitsabwägung viel zu oft der Vorrang gegenüber Fußgängern und auf dem Gehweg radfahrenden Kindern zugesprochen zu werden. Und das, obwohl im Stadtteil kein Parkdruck herrscht. Spätestens einige hundert Meter weiter fände jeder Pkw-Fahrer einen legalen Parkplatz. Vor der Grundschule meiner Kinder werden leider regelmäßig Autos auf die Gehwege aufgefahren und dort abgestellt, wo morgens über 650 Kinder in die Schule strömen. Regelmäßig spreche ich die Fahrer auf ihr ordnungswidriges Verhalten, schlechtes Vorbild und noch dazu Behinderung, gar Gefährdung der Kinder an. Was ich mir dafür an Belehrungsversuchen, Beschimpfungen, Beleidigungen und in Einzelfällen sogar Drohungen anhören muss, ist unvorstellbar."

Bereits 2022 erzielte die DUH einen juristischen Erfolg gegen das LDA. In einem rechtskräftigen Urteil stellte das Verwaltungsgericht Ansbach (AN 14 K 22.00468) klar, dass das Fotografieren von Falschparkern auf Gehwegen und deren Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse der betroffenen Personen ist und nicht gegen den Datenschutz verstößt. Dieses Urteil erkennt das LDA formal zwar an, versucht jedoch gleichzeitig durch überzogene datenschutzrechtliche Anforderungen, die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich zu machen.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Robin Kulpa, Bereichsleiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de

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