Hände weg vom Arbeitszeitgesetz!
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Das Arbeitszeitgesetz ist ein grundlegendes arbeitsrechtliches Schutzgesetz, das für den CGB nicht zur Disposion steht.
CGB (© CGB)(firmenpresse) - Der Christliche Gewerkschaftsbund kritisiert die Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz, dass er wahrscheinlich das Arbeitszeitgesetz streichen würde, als Ausdruck einer eklatanten mangelnden Wertschätzung eines Grundpfeilers des deutschen Arbeitsrechts und einseitige Parteinahme für Forderungen aus der Wirtschaft.
Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender: "Das Arbeitszeitgesetz ist ein grundlegendes arbeitsrechtliches Schutzgesetz, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür schützt. Es begrenzt die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, es setzt Mindestruhepausen während der Arbeitszeit und Mindestruhezeiten zwischen Beendigung und Wiederaufnahme der Arbeit sowie die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen fest. Mit diesen Regelungen gibt das Arbeitszeitgesetz klare Grenzen vor, deren arbeitgeberseitiges Überschreiten ordnungsgeld- und strafbewehrt ist. Beschäftigten, die mit übertriebenem Ehrgeiz meinen, ihre arbeits-/tarifvertraglichen Höchstarbeitszeiten überschreiten zu müssen, wird ebenfalls ein eindeutiges Stoppzeichen gesetzt.
Bundeskanzler Friedrich Merz geht fehl in der Annahme, dass die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes ebenso gut durch Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen getroffen werden können. Nur rund 49 Prozent der Beschäftigten in Deutschland unterliegen einer Tarifbindung, nur etwas mehr als ein Drittel von Ihnen werden durch eine Arbeitnehmervertretung repräsentiert. Nur in weniger als acht Prozent der Kleinbetriebe mit bis zu 20 Beschäftigten gibt es einen Betriebsrat! Würde die unbedachte Äußerung von Bundeskanzler Merz umgesetzt und das Arbeitszeitgesetz abgeschafft werden, wären die Mehrzahl der Beschäftigten schutzlos der Arbeitgeberwillkür in Bezug auf tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Sonn-/Feiertagsruhe ausgesetzt!"
Dabei ist das Arbeitszeitgesetz kein allzu starres Korsett. Mit tariflichen Öffnungsklauseln ermöglicht das Arbeitszeitgesetz den Tarifvertrags- und Betriebsparteien die Vereinbarung von branchen- und betriebsbezogenen Abweichungen zu den gesetzlichen Arbeitszeitregelungen. Die Tarif- und Betriebsparteien können u.a. abweichende Ausgleichszeiträume für Mehrarbeit in Spitzenzeiten, flexible Regelungen zu Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdiensten oder Abweichungen von der gesetzlichen Mindestruhezeit festlegen. Es gibt kaum ein Gesetz, das eine solche Flexibilität ermöglicht. Und da wo das Arbeitszeitgesetz die Betätigungsfreiheit der Unternehmen zu sehr beeinträchtigt und auf moderne Entwicklungen des Arbeitslebens noch keine Antworten bietet, kann man es durch maßvolle Reformen, wie beispielsweise eine stärkere Betrachtung der Wochenarbeitszeit sowie der Ausweitung von Ausgleichszeiträumen für die Zukunft ertüchtigen, ohne es insgesamt in Fragestellen zu müssen. Zudem regelt das Arbeitszeitgesetz Maßgaben der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Eine Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes würde zur Folge haben, dass die Bundesregierung entweder die EU-Ar¬beitszeitrichtlinie als unmittelbar geltendes Recht anerkennen oder eine neue gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der EU-Richtlinie schaffen müsste. Bundeskanzler Merz würde mit seiner Forderung nichts gekonnt haben!
CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders: "Der CGB steht für den Erhalt des Arbeitszeitgesetzes ein und erteilt Bestrebungen zur Einschränkung oder gar Abschaffung von Arbeitszeit- und Ruhezeitregelungen eine entschiedene Absage. Gleichwohl verschließt sich der CGB nicht sinnvollem Reformbedarf. So ist eine Regelung zur Erfassung von Vertrauensarbeitszeit, die der seit 2022 geltenden BAG-Rechtsprechung zur Arbeitszeiterfassung Rechnung trägt und endlich Rechtsklarheit für Arbeitnehmer/innen, Betriebs-/Personalräte und Arbeitgeber bringt, dringend notwendig. Bereits seit 2023 liegt ein Referentenentwurf zu einer entsprechenden Novellierung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser wurde wegen des Auseinander¬brechens der Ampelregierung nicht auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Die neue Bundesregierung kann nach fast einem dreiviertel Jahr im Amt außer Ankündigungen noch nichts Konkretes an Beratungsergebnissen vorweisen. Anstatt mit markigen Worten auf Neujahrsempfängen die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes zu fordern, sollte Friedrich Merz Tatkraft zeigen und dafür sorgen, dass endlich eine praktikable Gesetzesregelung zur Vertrauensarbeitszeit auf den Weg gebracht wird!"
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Der am 27. Juni 1959 in Mainz gegründete Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der christlichen Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Er vertritt über 270.000 Mitglieder und hat seinen Sitz in Berlin. Bundesvorsitzender ist der Schweriner Henning Röders.
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Datum: 21.01.2026 - 13:10 Uhr
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