Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten
ID: 222661
Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten
Anträge stellen können private und kommunale Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Kleinstunternehmen, die an der Verarbeitung oder Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse beteiligt sind. Die Förderquote beträgt 40 Prozent. Antrags- und Bewilligungsstelle ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW. Auf der Internetseite www.wald-und-holz.nrw.de stehen die Richtlinie sowie weitere Informationen zur Verfügung.
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3
40476 Düsseldorf
Tel. 0211/4566-0
Fax 0211/4566-388
E-Mail: poststelle@munlv.nrw.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.07.2010 - 20:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 222661
Anzahl Zeichen: 1607
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 282 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Förderrichtlinie Holz 2010 in Kraft getreten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-We (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).