Aus dem Koffer leben / Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird

Aus dem Koffer leben / Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird

ID: 2228500

(ots) - Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder zweckentfremdet - zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den Behörden untersagt werden.

(Verwaltungsgericht Berlin, 6 L 166/23)

Der Fall: Die Wohnung war nur 60 Quadratmeter groß und trotzdem wurde sie von der Eigentümerin an vier Männer ohne tiefere Beziehung zueinander vermietet. Betten waren vorhanden, aber keine Schränke oder sonstiges Mobiliar. Die Betroffenen mussten folglich aus dem Koffer leben. Die Behörden wurden durch einen Hinweis der Hausverwaltung darauf aufmerksam und forderten die Eigentümerin auf, die Immobilie wieder geregelten Wohnzwecken zuzuführen und nicht nur als Schlafplatz zu vermieten.

Der Beschluss: Es handle sich hier tatsächlich um eine Zweckentfremdung, stellte das Verwaltungsgericht fest. Denn Wohnen umfasse nach gesellschaftlichem Verständnis mehr, als nur über ein Bett zu verfügen. Den Betroffenen müsse es möglich sein, sich auch untertags zurückziehen zu können und Raum zur Entfaltung zu haben. Das sei nicht gegeben, wenn vier Menschen auf so wenig Fläche zusammenleben müssten.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Ja zur Steuerermäßigung / Es ging um eine unentgeltlich genutzte Wohnung im Elternhaus Kollege KI? Am Praxisbeispiel Immobilienmakler zeigt Simpli.immo, was Unternehmen wirklich von künstlicher Intelligenz erwarten dürfen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.02.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2228500
Anzahl Zeichen: 1650

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Auto & Verkehr



Diese Pressemitteilung wurde bisher 128 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aus dem Koffer leben / Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z