Schlechtes Zeugnis für das Kreditzweitmarktgesetz: Zentrale Ziele verfehlt / Zwei Jahre nach Inkrafttreten fällt das Zwischenzeugnis schlecht aus
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(ots) - Mit dem Kreditzweitmarktgesetz wurde die EU-Richtlinie 2021/2167 am 30. Dezember 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Gute zwei Jahre danach stellt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) ernüchtert fest: Die zentralen Ziele der EU-Richtlinie wurden verfehlt.
Vor allem das Hauptziel, die Belebung des Sekundärmarkts für notleidende Kredite, wurde nicht erreicht: "Mit Blick auf die angestrebte Marktbelegung ist eher das Gegenteil zu beobachten", sagt BDIU-Präsidiumsmitglied Marcel Hofmann. Hofmann weiß, wovon er spricht. Denn neben seiner Funktion im Präsidium leitet er auch die gemeinsame Arbeitsgruppe von BDIU und BKS (Bundesvereinigung Kreditankauf und Servicing): "Die EU-Richtlinie war eine Chance, die der deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung leider nicht genutzt hat."
Die Richtlinie ging auf eine Initiative der EU-Kommission zurück, die dem Anwachsen der sogenannten notleidenden Kredite (Non Performing Loans, NPL) in den Bilanzen der Banken etwas entgegensetzen sollte. Nach der Finanz- und Währungskrise 2008/09 hatten auch die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie erkennbar für ein Anwachsen der NPL-Bestände gesorgt. Der Handlungsbedarf war entstanden, weil zu viele risikobehafteten Kredite in den Bankbilanzen die Stabilität des europäischen Finanzmarkts gefährdeten. Wie die BaFin in ihrem am 28. Januar veröffentlichten Bericht "Risiken im Fokus 2026" betont, steigen in Deutschland die Ausfallrisiken und der Anteil notleidender Unternehmenskredite wieder - mit entsprechenden Gefahren für die Finanzstabilität. Denn ein hoher NPL-Anteil bindet Kapital und erhöht die risikogewichteten Aktiva einer Bank. Das verringert den Spielraum für die Ausreichung neuer Kredite. Kurz: Die Kreditfinanzierung von Investitionen wird schwieriger. "Das ist pures Gift für eine Volkswirtschaft, die aus der Krise raus will", unterstreicht Hofmann.
Durch das Gesetz sollte der Markt für den Handel mit NPLs geöffnet und der Wettbewerb gestärkt werden. Die Banken sollten auf diese Weise bessere Konditionen für die Entlastung ihrer Bilanzen bekommen, weil mehr Marktpartner NPL-Pakete an private Käufer mit hoher Sachkompetenz verkaufen würden. So die Theorie. "Das Gegenteil ist aber passiert", sagt Hofmann. Der hohe bürokratische Aufwand für die notwendige Registrierung als Kreditdienstleister habe viele Kreditdienstleister abgeschreckt: "Es waren am Ende nicht mehr, sondern weniger Anbieter auf dem NPL-Markt aktiv."
Die Hauptkritik des BDIU zielt daher auf die überdimensionierte Bürokratie, die aus Verbandssicht redundant ist. Kreditdienstleistungen sind rechtlich nicht anders zu bewerten als Inkassodienstleistungen. Und die sind in Deutschland durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) reguliert und werden vom Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht. Trotzdem verlangte das Kreditzweitmarktgesetz eine zusätzliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und machte zudem berufsrechtliche Vorgaben und führte neue Informationspflichten ein.
"Das Scheitern ist hausgemacht", steht für Hofmann und seine Arbeitsgruppe aus BDIU und BKS fest. Denn die im Grunde richtigen Ziele der EU-Richtlinie seien in der überbordenden Bürokratie der deutschen Umsetzung erstickt worden. Allein der Erlaubnisantrag habe viele Firmen in Deutschland abgeschreckt, unterstreicht Hofmann: "Es wäre besser gewesen, auf etablierte und erprobte Strukturen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu setzen."
Das RDG beinhaltet nach Auffassung der Arbeitsgruppe alle Elemente, die von der Richtlinie gefordert waren: klare Anforderungen an ein Erlaubnisverfahren für den Marktzugang, durchgriffsstarke Aufsichtsstrukturen, klare Schutzvorgaben für Kreditnehmer und Schuldner sowie umfassende Informationspflichten für Kredit- bzw. Inkassodienstleister. Speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen wäre es auf diesem Weg viel einfacher geworden, sich ihren Raum für ein erfolgreiches Wirtschaften im NPL-Markt zu sichern.
Stattdessen hat der Gesetzgeber ein System geschaffen, das die Regeln der Finanzmarkt- und Bankenregulierung kopiert und auf die Kreditdienstleistungen überträgt, obwohl mit den hier gemeinten Leistungen keine finanziellen Risiken einhergehen. Hofmann: "Hier geht es vor allem um rechtliche Expertise bei der Beratung von Banken und Kreditkäufern." Vor diesem Hintergrund, sagt Hofmann, sei das Kreditzweitmarktgesetz von Beginn an falsch ausgerichtet gewesen und habe nur für Doppelstrukturen und ein Mehr an Bürokratie gesorgt. Viele der ursprünglich im NPL-Markt aktiven BDIU-Mitgliedsunternehmen haben sich daher aus dem Markt zurückgezogen. Der Markt ist also trotz der beabsichtigten Öffnung nicht größer, sondern de facto kleiner geworden. Allein dreißig BDIU-Mitglieder hätten sich zurückgezogen, mehr als die Hälfte.
"Deutschlandweit haben nur 31 Unternehmen die Erlaubnis der BaFin beantragt und bekommen. Wir hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt - und leider haben wir recht behalten", erinnert Hofmann an die Stellungnahme des Verbandes im Gesetzgebungsverfahren. Der BDIU appelliert daher an den Gesetzgeber, die Rückkehr zu einem verhältnismäßigen Regulierungsmodell zu prüfen: "Ein Großteil der Aufgaben der BaFin kann auch an die Inkassoaufsicht, also an das Bundesamt für Justiz, überführt werden. Wenn das passiert, können die Ziele der EU-Richtlinie vielleicht doch noch erreicht werden."
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