BGG-Reform: Ein vergiftetes Geschenk - Bundeskabinett zementiert Diskriminierung in der Privatwirtschaft
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(ots) - Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beschlossen. Was die Bundesregierung als Fortschritt für die Barrierefreiheit feiert, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als historischer Sündenfall. AbilityWatch e. V. warnt: Dieser Entwurf bewahrt nicht Menschen vor Diskriminierung, sondern Unternehmen vor der Barrierefreiheit.
Mit der heutigen Kabinettsbefassung zur Novellierung des BGG wollte die Bundesregierung eigentlich die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Doch statt Barrieren abzubauen, erhalten private Unternehmen nun einen staatlich besiegelten Freibrief, diese einfach stehenzulassen.
Der "Bärendienst": Gesetzliche Legitimation für Barrieren
Der Kern der Kritik von AbilityWatch liegt in der Ausgestaltung der sogenannten "angemessenen Vorkehrungen". Während das Gesetz vorgibt, den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen in der Privatwirtschaft zu regeln, hebelt es diesen Anspruch im selben Atemzug wieder aus.
In § 7 Abs. 3 Nr. 3 des Entwurfs wird festgelegt, dass für private Unternehmer "alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen immer als unverhältnismäßige und unbillige Belastung" gelten, unabhängig vom konkreten Aufwand.
"Das ist kein Fortschritt, das ist Etikettenschwindel", erklärt Raúl Krauthausen. "Indem der Gesetzgeber pauschal festschreibt, dass jede bauliche Anpassung für die Wirtschaft auf Dauer unzumutbar ist, zerschlägt er die moralische und rechtliche Basis für eine barrierefreie Gesellschaft. Behinderten Menschen wird hier ein Bärendienst erwiesen: Die Bundesregierung segnet de facto die Diskriminierung ab, solange sie hinter einer Stufe oder einer zu schmalen Tür stattfindet."
Besonders perfide ist das bewusste Missverständnis des Konzepts der "angemessenen Vorkehrungen". Während die UN-Behindertenrechtskonvention hierunter Maßnahmen versteht, die eine gleichberechtigte Teilhabe erst ermöglichen, reduziert der Gesetzentwurf dies auf rein reaktive "individuelle, praktikable Lösungen vor Ort".
Damit wird das Konzept ad absurdum geführt: Statt struktureller Barrierefreiheit, die im Vorfeld geplant wird, wird Inklusion zum spontanen "Gnadenakt" degradiert.
Dabei existieren wirkungsvolle Regelungen zur Barrierefreiheit und Antidiskriminierung in vielen Ländern, so beispielsweise in den USA oder Österreich. Deutschland kennt bisher keine allgemeine Verpflichtung für Unternehmen zur diskriminierungsfreien Erbringung von Dienstleistungen oder Produkten. Mit dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss bleibt es auch in Zukunft dabei.
Zwei-Klassen-Teilhabe und mutlose Regelungen
Bei der Qualität der Dienstleistungen bleibt der Entwurf ebenso weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Der Fokus liegt rein auf dem physischen Zugang, lässt aber die Servicequalität (wie Anmeldevoraussetzungen, Wartezeiten, Service-Umfang, etc.) völlig außer Acht. Damit bleibt die "Zwei-Klassen-Gesellschaft" im Alltag - etwa in der Gastronomie, beim Reisen oder bei Events - zementiert.
Juristisches Achselzucken statt echter Konsequenzen
Besonders bitter stößt die Regelung zu Schadensersatzansprüchen auf. Während gegen öffentliche Stellen bei Diskriminierung zumindest eine auf 1.000 Euro begrenzte Entschädigung für Nichtvermögensschäden möglich ist, gehen Betroffene bei privaten Unternehmen völlig leer aus. Wer diskriminiert wird, kann lediglich ein Schlichtungsverfahren anstreben - für die Privatwirtschaft kaum mehr als ein "juristisches Achselzucken".
"Der vorliegende Entwurf ist in seiner jetzigen Form ein Rückschritt für die Behindertenpolitik in Deutschland. Er schafft nur Rechtssicherheit für Diskriminierende und nimmt Menschen mit Behinderungen die argumentative Basis für gleichberechtigte Teilhabe - und bleibt damit weit hinter den menschenrechtlichen Verpflichtungen zurück, die Deutschland mit Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 16 Jahren eingegangen ist. Wir fordern den Bundestag auf, diesen Sündenfall im parlamentarischen Verfahren zu stoppen und entweder echte Verpflichtungen für die Privatwirtschaft einzuführen oder diesen Bereich komplett neu zu verhandeln", fasst Nancy Poser zusammen.
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Raul Krauthausen
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Datum: 11.02.2026 - 13:57 Uhr
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