ACV zur geplanten Führerscheinreform: Mehr Transparenz ist richtig - Qualität der Ausbildung darf nicht leiden
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(ots) - ACV begrüßt vorgesehene Preisoffenlegung, warnt jedoch vor vollständiger Digitalisierung der Theorieausbildung und Einschnitten bei Sonderfahrten zulasten der Verkehrssicherheit
Der ACV Automobil-Club Verkehr bewertet den gestern von der Bundesregierung vorgestellten aktuellen Stand zur Reform der Fahrausbildung differenziert. Insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz stoßen auf Zustimmung. Gleichzeitig mahnt der Club, bei allen Modernisierungsschritten die Qualität und den Umfang der Ausbildung nicht aus dem Blick zu verlieren.
Die geplante Verpflichtung für Fahrschulen, ihre Preise zentral zu veröffentlichen, ist aus Sicht des ACV ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherorientierung. "Mehr Preistransparenz schafft Vergleichbarkeit und stärkt die Position der Fahrschüler", erklärt ACV Geschäftsführer Holger Küster. "Wer sich für eine Fahrschule entscheidet, muss Angebote nachvollziehen und Preise realistisch einschätzen können. Das fördert fairen Wettbewerb und beugt unangenehmen Überraschungen vor." Positiv bewertet der ACV zudem, dass künftig auch statistische Angaben zu den Bestehensquoten der praktischen Fahrprüfungen je Fahrschule zentral erfasst und über die Mobilithek des Bundesverkehrsministeriums online abrufbar gemacht werden sollen. Mehr Transparenz über die Erfolgsquoten bei der praktischen Prüfung kann eine zusätzliche Orientierung bei der Wahl der Fahrschule bieten. Entscheidend ist jedoch, dass diese Zahlen sachgerecht eingeordnet werden und regionale Unterschiede oder unterschiedliche Ausbildungsprofile berücksichtigt werden.
Kritisch sieht der ACV hingegen die Möglichkeit, den Theorieunterricht künftig vollständig digital anzubieten. Digitalisierung kann die Ausbildung sinnvoll ergänzen, darf aber nicht zum Selbstzweck werden. "Fahrausbildung ist weit mehr als das Vermitteln von Prüfungswissen", betont Küster. "Auch wenn der Prüfungsstoff europarechtlich klar definiert ist, entscheidet die Art der Vermittlung darüber, wie nachhaltig dieses Wissen verankert wird. Verantwortung, Rücksichtnahme, Regelbewusstsein und soziale Kompetenz im Straßenverkehr entstehen im Austausch - durch Diskussion, direkte Rückmeldung und persönliche Anleitung. Ein vollständiger Ersatz von Präsenzangeboten durch reine Online-Formate birgt das Risiko, dass genau diese Elemente zu kurz kommen."
Auch die geplante Reduzierung verpflichtender Sonderfahrten bewertet der ACV mit Zurückhaltung. Zwar kann eine flexiblere Gestaltung der Ausbildung Kosten senken, jedoch darf nicht am notwendigen Übungsumfang gespart werden. "Der Straßenverkehr ist komplexer denn je. Gerade Fahrten bei Nacht, auf Autobahnen oder Landstraßen vermitteln essenzielle Erfahrungen", so Küster. "Wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten auf ein Mindestmaß reduziert werden, darf das in der Praxis nicht dazu führen, dass zentrale Fahrerfahrungen seltener vermittelt werden. Entscheidend ist, dass der notwendige Umfang an realer Fahrpraxis nicht aus Kostengründen eingeschränkt wird."
Unverständlich ist aus Sicht des ACV zudem, dass im Rahmen der Reform keine verbindlichen Lernstandskontrollen während der Ausbildung vorgesehen sind. Wenn die bisherige Bestätigung der Prüfungsreife durch die Fahrschule entfällt, braucht es zumindest ein verbindliches und standardisiertes Verfahren zur Feststellung des Lernstands - unabhängig davon, ob der Wissenserwerb online oder in Präsenz erfolgt. Eine strukturierte Überprüfung der Prüfungsreife vor der Anmeldung zur Theorieprüfung kann maßgeblich dazu beitragen, Durchfallquoten zu senken und unnötige Wiederholungsprüfungen zu vermeiden. "Wer gut vorbereitet in die Prüfung geht, besteht häufiger beim ersten Mal. Das spart Zeit, Geld und Frustration", erklärt Küster.
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Philipp Mathey
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Datum: 12.02.2026 - 11:37 Uhr
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