Teilzeit statt Vollzeit: Wieviel Netto vom Brutto bleibt wirklich übrig?
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(ots) - Rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Teilzeit. Manche davon aus freien Stücken, weil sie mehr Freizeit möchten. Andere wiederum, weil es beispielsweise wegen der familiären Situation nicht anders geht. Eine Teilzeitkraft verdient logischerweise weniger Geld als eine Vollzeitkraft in vergleichbarer Position. Was bleibt Netto vom Brutto übrig, und mit welchem Teilzeitmodell fährt man am besten? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit Antworten und Rechenbeispielen.
Wer weniger verdient, zahlt auch weniger Einkommensteuer
In politischen Debatten wird aktuell über Einschränkungen beim Recht auf Teilzeitbeschäftigung diskutiert. Dagegen regt sich bei Arbeitnehmervertretungen und in der Bevölkerung Widerstand. Denn Fakt ist: Laut jüngsten Zahlen arbeiten rund 13 Millionen Beschäftigte in Deutschland in Teilzeit. Und 28 Prozent von ihnen nennt den eigenen Wunsch nach einer Teilzeitbeschäftigung als Grund für die Reduzierung ihrer Arbeitsstunden, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) Ende Januar 2026 informiert hat.
Die Gründe, in Teilzeit zu arbeiten oder von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle zu wechseln, sind sehr unterschiedlich. Klar ist aber: Wer seine Arbeitszeit reduziert, muss Abstriche beim Gehalt machen. Allerdings verringert sich das Nettogehalt nicht zwangsläufig so stark wie das Bruttogehalt. Grund dafür ist das progressive deutsche Steuersystem: Mit steigendem Einkommen erhöht sich auch der persönliche Steuersatz. Heißt im Umkehrschluss: Wer weniger verdient, muss in der Regel auch weniger Einkommensteuer abführen.
Vollzeit versus Teilzeit: Beispielrechnungen, wie sich das Nettogehalt verändert
Ein 40-jähriger Arbeitnehmer aus Nordrhein-Westfalen, sozialversicherungspflichtig beschäftigt, keine Kinder, Steuerklasse 1, zahlt Kirchensteuer und ist gesetzlich krankenversichert mit einen Krankenkassen-Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. In Vollzeit mit einer 40-Stunden-Woche beträgt sein Bruttogehalt 3.500 Euro. Wie hoch ist sein Nettogehalt - und wie stark verändert es sich, wenn er seine Arbeitszeit reduziert? Drei Beispielrechnungen für 2026:
Vollzeit 40 Stunden: Von 3.500 Euro Bruttogehalt werden 444,50 Euro an Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 740,25 Euro abgezogen. Von 3.500 Euro brutto bleiben 2.315 Euro netto übrig.
Teilzeit 30 Stunden: Das Bruttogehalt reduziert sich auf 2.625 Euro, davon gehen 234,63 Euro an Steuern und 555,20 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen ab. Von 2.625 Euro brutto bleiben 1.835,17 Euro netto übrig.
Teilzeit 20 Stunden (Midijob): Das Bruttogehalt sinkt auf 1.750 Euro, abgezogen werden davon 50,12 Euro an Steuern und 347,30 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen. Von 1.750 Euro brutto bleiben 1.352,58 Euro netto übrig.
Fazit nach Berechnungen der VLH:
- Bei einer Reduzierung um 25 Prozent der Arbeitszeit (30 statt 40 Stunden) verringert sich das Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit um nicht ganz 21 Prozent.
- Bei einer Reduzierung um 50 Prozent der Arbeitszeit (20 statt 40 Stunden) verringert sich das Nettogehalt im Vergleich zur Vollzeit um nicht ganz 42 Prozent. Es bleibt also bei halb so viel Arbeitszeit mehr als die Hälfte vom vorherigen Nettogehalt übrig.
Teilzeit und Rentenbeiträge: Das sollte man beachten
Ein weiterer wichtiger Punkt bei einer Teilzeitbeschäftigung ist der Blick auf die spätere Rente. Denn wer weniger verdient, sammelt auch weniger Rentenpunkte. Denn entscheidend für die Rente ist die Höhe des sozialversicherungspflichtigen Verdiensts während des Berufslebens. Helfen können eine zusätzliche private Altersvorsorge, eine betriebliche Altersvorsorge, ein Ausgleich zwischen Partnern oder auch Sonderzahlungen in die Rentenkasse.
Übrigens: Einen Rentenpunkt erwirbt man, wenn das jährliche Bruttoeinkommen dem Durchschnittsentgelt in Deutschland entspricht. Dieses liegt für 2026 bei vorläufig 51.944 Euro im Vergleich zu 50.493 Euro im Vorjahr. Wer weniger verdient, erhält nach einer Berechnungsformel weniger als einen Punkt, wer mehr verdient, erhält entsprechend mehr als einen Punkt - hier wird mit Kommazahlen gerechnet.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr als 1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater. Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
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Datum: 23.02.2026 - 10:15 Uhr
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