Equal Pay Day: Lohnlücke in Deutschland besonders hoch

Equal Pay Day: Lohnlücke in Deutschland besonders hoch

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ARAG Expertenüber unterschiedliche Realitäten am Arbeitsmarkt



ARAG Expertenüber den Equal Pay Day (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)ARAG Expertenüber den Equal Pay Day (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Am 27. Februar ist Equal Pay Day. Er markiert symbolisch den Gender Pay Gap, also die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern. Der Aktionstag macht darauf aufmerksam, dass Frauen und Männer trotz gesetzlich verankerter Gleichberechtigung in Deutschland weiterhin nicht gleich bezahlt werden. Laut Grundgesetz sind Männer und Frauen zwar gleichberechtigt, doch die Realität am Arbeitsmarkt sieht anders aus. ARAG Experten erklären, welche Ursachen dahinterstecken, wie groß die Ungleichheit ist und welche Rechte Betroffene haben.



Was ist der Gender Pay Gap?

Der englische Begriff bezeichnet den Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen gemessen am Stundenlohn. Unterschieden werden der bereinigte und der unbereinigte Gender Pay Gap. Letzterer zeigt die Differenz zwischen den Bruttostundenlöhnen der Geschlechter in Prozent und bezieht sich dabei auf den Verdienst der Männer. In Deutschland liegt dieser laut ARAG Experten aktuell bei 16 Prozent, was bedeutet, dass Frauen durchschnittlich 16 Prozent weniger verdienen. Der bereinigte Gender Pay Gap, der lediglich sechs Prozent beträgt, rechnet hingegen auch strukturelle Unterschiede heraus. Dort finden der Beruf selbst, die Position, die Branche sowie der Beschäftigungsumfang Berücksichtigung. Geht es um Gleichberechtigung, wird aber üblicherweise der unbereinigte Wert herangezogen, denn auch die Tatsache, dass Männer häufiger in höheren Positionen zu finden sind und Frauen durch ihre Mutterrolle oft nur in Teilzeit arbeiten können, ist eine klassische Ungerechtigkeit innerhalb des Arbeitsmarktes und soll sich in der Zahl zeigen.

Eine erweiterte Verdienstungleichheit wird laut ARAG Experten mit dem Indikator "Gender Gap Arbeitsmarkt" betrachtet. Hier zählt nicht nur die Verdienstlücke, sondern er misst zusätzlich die Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung (Gender Employment Gap) oder in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit von Frauen und Männern (Gender Hours Gap). Das Ergebnis ist ernüchternd: Danach sind Frauen am Arbeitsmarkt mit 37 Prozent gleich dreifach benachteiligt.





In Luxemburg verdienen Frauen mehr als Männer

Tatsächlich gibt es Länder, die den Gender Pay Gap deutlich reduzieren konnten. Dazu zählen unter anderem Italien, Rumänien oder Belgien. In Luxemburg verdienen Frauen seit 2022 sogar 0,7 Prozent mehr als Männer. Deutschland hingegen reiht sich innerhalb Europas in die Schlusslichter ein. Tatsächlich bekleiden wir den fünftschlechtesten Platz unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Am größten ist der Verdienstunterschied übrigens in Österreich mit über 17 Prozent und Lettland mit 18 Prozent.



Das Gesetz schreibt gleiches Entgelt vor

Trotz aller Gesetze und Bemühungen ist es auch hierzulande noch gang und gäbe, dass Frauen auch dann weniger Geld erhalten, wenn sie die gleiche Arbeit verrichten wie Männer. Und das, obwohl ihre Qualifikationen, ihr Bildungsweg und ihr Lebenslauf dem des männlichen Kollegen entsprechen. Dabei muss für gleiche oder gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern gleiches Entgelt bezahlt werden - das sagt auch das Entgeltgleichheitsgebot, das Teil des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) ist. Dieses trat laut ARAG Experten 2017 in Kraft und verbietet klar die Lohndiskriminierung einzig aufgrund des Geschlechts. Daher fällt das Thema Gehaltsstruktur auch in das Ressort der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Nachgeschärft werden muss das Gesetz noch in diesem Jahr durch eine neu geschaffene EU-Richtlinie. Sie will durch noch mehr Transparenz nicht nur gegen die unterschiedliche Entlohnung vorgehen, sondern auch die Benachteiligung eines bestimmten Geschlechts eindämmen.



Gerichte stärken die Rechte der Frauen

Immer mehr Frauen kämpfen inzwischen vor Gericht für gleiche Bezahlung - und haben Erfolg. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall einer Außendienstmitarbeiterin, die über Jahre hinweg weniger verdiente als ihr männlicher Kollege. Nach einem langen Rechtsstreit entschied das Bundesarbeitsgericht zu ihren Gunsten und die Richter sprachen ihr neben ihrer Forderung von 14.500 Euro zusätzlich eine Entschädigung von 2.000 Euro zu (Az.: 8 AZR 450/21). Beide Vorinstanzen, darunter das Sächsische Landesarbeitsgericht, hatten die Klage laut ARAG Experten mit der Begründung abgewiesen, der andere Mitarbeiter hätte einfach besser verhandelt.



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Datum: 24.02.2026 - 10:55 Uhr
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