Deutsche Umwelthilfe gewinnt gegen Pfannenhersteller Hoffmann: Gericht untersagt Werbung mit vermeintlichem Produktvorteil "100% PFOA-frei"
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(ots) -
- DUH erwirkt Anerkenntnisurteil: Hoffmann muss irreführende Werbung einstellen
- Pfannenhersteller hatte mit "100% PFOA-frei" geworben, obwohl diese Ewigkeitschemikalie in der EU längst verboten ist
- Gericht stellt klar: Gesetzesstandard ist kein Premiummerkmal
Der Pfannenhersteller Hoffmann Germany GmbH hat die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) anerkannt, nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung seine Rechtsauffassung deutlich gemacht hatte (Az. I-15 O 123/25). Das Unternehmen darf künftig nicht mehr mit dem Claim "100% PFOA-frei" werben.
Die Nutzung der Ewigkeitschemikalie PFOA ist in der Europäischen Union verboten. Darauf, dass es sich bei der Angabe "100% PFOA-frei" damit um eine gesetzliche Selbstverständlichkeit handelt, hatte Hoffmann in seiner Werbung nicht hingewiesen. Nach Auffassung der DUH hat das Unternehmen damit den Eindruck erweckt, es bemühe sich im Vergleich zur Konkurrenz über die gesetzlichen Vorgaben hinaus für den Umweltschutz.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "'100% PFOA-frei' ist keine besondere Umweltleistung, sondern schlicht Gesetz. Wer die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards als Qualitätsmerkmal vermarktet, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher. So wird ein gesetzlich vorgeschriebener Standard als vermeintlicher Mehrwert dargestellt und womöglich zur Rechtfertigung höherer Preise genutzt. Dabei müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht extra zahlen, um eine PFOA-frei Pfanne zu kaufen. Wir fordern ehrliche und transparente Aussagen zum Umweltschutz von Unternehmen."
PFOA zählt zur Gruppe der sogenannten PFAS. Diese Stoffe werden als Ewigkeitschemikalien bezeichnet, da sie in der Umwelt kaum bis gar nicht abgebaut werden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
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DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 27.02.2026 - 09:07 Uhr
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