Fördermittel-Update März 2026
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(PresseBox) - Das aktuelle ZVO-Fördermittelupdate, das die ZVO-Fördermittelplattform im Mitgliederbereich der ZVO-Website monatlich begleitet, gibt wieder einen Überblick über attraktive Programme für die Branche, diesmal für Weiterbildungsmaßnahmen.  Â
Förderprogramm des MonatsÂ
Bis zu 100 Prozent Zuschuss für die Lehrgangskosten und das Arbeitsentgelt für Weiterbildungsmaßnahmen. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Unternehmen dabei, Wissen und Fähigkeiten der Mitarbeiter mit passenden Quali?zierungsangeboten weiter auszubauen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Bezuschusst werden Lehrgangskosten und Arbeitsentgelte für entgangene Arbeitszeiten während der Weiterbildung. Diese muss mehr als 120 Stunden (nicht am Stück) sein und kann über mehrere  Monate dauern. Ein Sammelantrag für mehrere Mitarbeitende ist möglich. Mehr dazu über die Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch beim Arbeitgeber Service unter 0800 4555520.
Aktuelles aus den LändernÂ
Brandenburg – Förderung der beruflichen Weiterbildung ab sofort mit zahlreichen Verbesserungen. Mit der Weiterbildungsrichtlinie fördert das Land Brandenburg gezielt die Kompetenzentwicklung von Beschäftigten. Die ILB übernimmt dabei bis zu 60 Prozent der Weiterbildungskosten. Bei der individuellen Weiterbildung in Form von Bildungsschecks gibt es jetzt keine Begrenzung der Zuschusshöhe mehr. Neu ist auch, dass künftig sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte fortlaufend Anträge stellen können, statt wie bislang nur zwei Mal pro Jahr. Weitere Informationen erhalten auf der Seite der ILB, per Kontaktformular oder telefonisch unter 0331 660-2200.
Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus für Erwerbstätige wird noch attraktiver. Für die berufliche Weiterbildung gibt es den Weiterbildungsbonus des Landes, der seit Februar 2026 noch attraktiver geworden ist. Es werden 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten vom Land übernommen, bei einem Höchstbetrag von 5.000 Euro pro Weiterbildung. Gefördert werden mehrere Weiterbildungen pro Person im Jahr. Der Bewilligungszeitraum startete am 2. Februar 2026 und endet spätestens am 31. Dezember 2028. Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung über die Website der IB.SH Förderbank, per E-Mail an foerderprogramme@ib-sh.de oder telefonisch unter 0431 9905 - 2222.
Die ZVO-Fördermittelplattform
Weitere hilfreiche Informationen und ein FAQ zum Thema Fördermittel sowie Zugang zu rund 200 für die Branche möglichen Förderprogrammen von Bund und Ländern erhalten ZVO-Mitglieder direkt auf der ZVO-Fördermittelplattform. So müssen sich Interessierte nicht selbst durch das vielfältige und komplexe Angebot von bundesweit 2.400 Programmen durcharbeiten. Die Webseite wird fortlaufend aktualisiert und dient für ZVO-Mitglieder als erste Anlaufstelle zum Thema. In regelmäßigen Abständen informiert der ZVO über besonders attraktive oder neue Förderprogramme sowie über Änderungen.
Bei Fragen oder Beratungsbedarf dürfen sich ZVO-Mitgliedsunternehmen gerne an Pascal Schneider, Schneider Consulting, Fördermittelagentur für Unternehmen und Verbände, wenden:
www.pschneiderconsulting.com, info(at)pschneiderconsulting.com, Tel.: +49 175 9403098
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Datum: 18.03.2026 - 08:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Birgit Spickermann
Stadt:
Hilden
Telefon: +49 (2103) 255621
Kategorie:
Auto & Verkehr
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