ARAG, stimmt das? Wichtige Urteile für Patienten
ARAG Experten mit Entscheidungen aus der Welt der Medizin
ARAG Experten mit Entscheidungen aus der Welt der Medizin(firmenpresse) - Muss ein Arzt über die Kosten einer Behandlung aufklären?
Jein, das stimmt nur bedingt. Um einen Patienten vor finanziellen Überraschungen zu schützen, muss ein Arzt vor einem Eingriff nicht nur medizinisch aufklären, sondern auch über die Kostenübernahme der Operation. Diese Pflicht besteht laut ARAG Experten allerdings nur dann, wenn dem Behandler bekannt ist oder gewichtige Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Bei Privatpatienten gilt zudem der Grundsatz, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und die Kostenübernahme informieren müssen. In einem konkreten Fall weigerte sich ein Privatpatient, die Kosten von mehr als 2.000 Euro für eine vom Arzt empfohlene Operation an der Nasenschleimhaut zu übernehmen. Seine Begründung: Er sei weder über die Kosten aufgeklärt worden, noch sei der Eingriff medizinisch notwendig gewesen. Doch das Gericht entschied zugunsten des Mediziners. So musste der Mann die Rechnung begleichen, und zwar unabhängig davon, was seine Krankenkasse am Ende erstatten würde (Landgericht Frankenthal, Az.: 2 S 75/25).
Muss die Krankenkasse eine Organtransplantation im Ausland bezahlen?
Stimmt nicht. Nach Auskunft der ARAG Experten ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht grundsätzlich verpflichtet, die Kosten für eine Organtransplantation im Ausland zu übernehmen. In einem konkreten Fall hatte ein 66-jähriger Dialysepatient eine Nierentransplantation in den Niederlanden durchführen lassen, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme zuvor abgelehnt hatte. Der Mann begründete seine Wahl damit, dass die Wartezeiten in den Niederlanden deutlich kürzer seien und das Transplantationszentrum näher liege. Anschließend verlangte er rund 42.000 Euro Erstattung. Als sich seine Krankenkasse weigerte, zog er vor Gericht. Doch die Richter lehnten ebenfalls ab. Ihre Begründung: Eine Auslandsbehandlung müsse die Krankenkasse nur genehmigen, wenn im Inland keine gleichwertige Versorgung verfügbar ist oder eine besondere medizinische Dringlichkeit besteht. Längere Wartezeiten von zwei bis vier Jahren reichten dafür nicht aus, zumal die Zeit medizinisch durch Dialyse überbrückt werden könne. Zudem betonte das Gericht, dass bei der Organzuteilung Chancengleichheit gelten müsse. Die Aussicht auf ein Spenderorgan dürfe nicht vom Wohnort oder persönlichen Umständen abhängen (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Az.: L 16 KR 452/23).
Muss ein bewusstlos eingelieferter Patient die Behandlungskosten tragen?
Stimmt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch ein bewusstloser Patient, der in einem Krankenhaus behandelt wird, die Kosten dafür übernehmen muss. In einem konkreten Fall war ein Mann mit lebensgefährlichen Verletzungen eingeliefert worden. Dank einer Notoperation überlebte der Mann. Die Kosten von rund 10.000 Euro für die OP wollte und konnte er nicht zahlen, da er nicht krankenversichert war. Er berief sich darauf, dass er aufgrund seiner Bewusstlosigkeit ja auch gar keinen Vertrag mit der Klinik geschlossen hatte. Die Richter waren allerdings anderer Ansicht: Während des Zeitraums seiner Bewusstlosigkeit gelte die Regelung der sogenannten „Geschäftsführung ohne Auftrag“. Danach besteht eine Zahlungspflicht, weil die Rettung in seinem Interesse gewesen sei. Zudem hatte sich der Patient nach gelungener Operation weiter behandeln lassen, wodurch ein Behandlungsvertrag geschlossen worden war (Landgericht Lübeck, Az.: 12 O 50/22).
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden €.
Jennifer Kallweit
Konzernkommunikation/Marketing ARAG SE
Fachreferentin Kommunikation/Verbraucher-PR
Telefon: 0211 963-3115
E-Mail: Jennifer.Kallweit(at)ARAG.de
Datum: 10.04.2026 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
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Kategorie:
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.04.2026
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