Gesundheitsreform - so geht´s

Gesundheitsreform - so geht´s

ID: 22442
(firmenpresse) - Bezogen auf das Gesundheitsfondmodell der Regierung halte ich einige Ansatzpunkte für nicht durchführbar, weil bei Beiträgen zur Sozialversicherung unter Einbeziehung aller Einkommensarten ein Riesenpolyp an Bürokratie entsteht, der kaum noch beherrschbar ist und wegen der bisherigen Steuererfahrungen und Absetzungsmöglichkeiten mit Sicherheit zu Ungerechtigkeiten führen würde. Allerdings sehe ich auch richtige Ansätze und ich bitte Sie, sich doch mal meine Vorschläge, die im übrigen auch der Bundesregierung und den Parteivorständen der SPD und CDU/CSU vorliegen, daraufhin zu bedenken.

Ich habe den Eindruck, dass die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge bei dem Thema Gesundheit/Sozialversicherung und deren Finanzierung zu sehr ausser Acht gelassen werden.

Meine Idee dazu ist eigentlich nicht neu, sondern als damaliger Angestellter einer grossen Ersatzkasse habe ich mit Kollegen schon einiges davon vor über 40 Jahren diskutiert:

1)Abkopplung der Arbeitgeberanteile vom Lohn und Erhebung eines Arbeitgeberbeitrages von jedem angemeldeten Betrieb in Höhe eines prozentual festzulegenden Prozentsatzes (mir liegen der notwendigen statistischen Zahlenwerke nicht vor, ich schätze mal ca. 1 %) vom unbereinigten Umsatz, also keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer, die in irgendeiner Weise abzugsberechtigt ist, sondern vom Bruttoumsatz eines jeden Betriebes abzuführen. Dadurch würden die Lohnkosten um den bisherigen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, also um ca. 20 % der Lohnsumme, gesenkt und der Abbau und Export von Arbeitsplätzen würde eingeschränkt, weil nicht mehr so rentabel. Wegen der nicht mehr gegebenen Zugehörigkeit der Sozialabgaben zu den Lohnkosten würden die Arbeitsplätze billiger und es könnte daher auch durch Betriebe, die jetzt noch einen Arbeitsplatzabbau- oder Verlagerung ins Ausland planen , neue Arbeitsplätze hier im Land rentabler erscheinen und geschaffen werden.


2)Krankenversicherung aller Bürger, finanziert zur Hälfte durch einen MwSt-Zuschlag von ca. 3 %. Damit wäre dann ein Wegfall des Arbeitsnehmerbeitrages zur Krankenversicherung und eine Grundversicherung aller medizinisch notwendigen Behandlungen verbunden, ähnlich wie das vor 30-40 Jahren auch im Rahmen der RVO üblich war, und zwar ohne Eigenbeteiligung der Patienten. Über die MwSt wäre eine gerechte Verteilung der Gesundheitskosten auf die Bevölkerung unseres Landes über die Preise, also den Konsum, gewährleistet. Durch den Wegfall des Arbeitnehmeranteils zur Krankenversicherung würde Kaufkraft geschaffen und den Bürgern die Möglichkeit geschaffen, ihre zusätzlichen Leistungsansprüche privat in der PKV abzusichern, die durch diese Gesetze ja einen Teil ihrer Vollversicherten Mitglieder verlieren würden. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht und eine risikounabhängige Aufnahme neuer zusatzversicherter Mitglieder wäre sicherlich machbar.




All diese Massnahmen zusammen würden die Kaufkraft steigern, Arbeitsplätze schaffen oder sichern und einen Abbau von Bürokratie bedeuten, weil z.B. die Arbeitgeber-Revisionen durch die Krankenkassen wegfallen würden und die Finanbehörden ohne viel Mehraufwand die meisten Aufgaben des Beitragseinzuges mit übernehmen könnten.
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Datum: 30.08.2006 - 10:11 Uhr
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