GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht beschließen! / BPtK appelliert an Bundesregierung
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(ots) - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) wendet sich eindringlich an die Bundesregierung, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz nicht zu beschließen.
"Eine Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung ist völlig inakzeptabel, weil eine solche Deckelung unausweichlich zu weniger Behandlungsplätzen und in der Folge zu längeren Wartezeiten führt", kritisiert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke. "Einen derartigen Kahlschlag darf es nicht geben."
Die BPtK wendet sich entschieden gegen die geplante Rückführung psychotherapeutischer Leistungen in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Pauschale Einsparungen auf Systemebene führen lokal zu gravierenden Versorgungsdefiziten, besonders dort, wo die Versorgung ohnehin fragil ist.
Angesichts steigender Kosten und überbordender Bürokratie würden sich die Voraussetzungen für Psychotherapeut*innen, sich in eigener Praxis niederzulassen, massiv verschlechtern. Gerade unter Effizienzgesichtspunkten sollte die ambulante Versorgung gestärkt und nicht geschwächt werden.
12,5 Milliarden Euro - so groß ist die Deckungssumme, die der Bund in die GKV reißt. Der Bund muss versicherungsfremde Leistungen vollständig steuerfinanzieren. Dass der Bund sich hier aus der Verantwortung stiehlt, ist unzumutbar.
"Deshalb fordern wir - erstens - keine Budgetierung und - zweitens - eine gesetzliche Verankerung der extrabudgetären Vergütung. Und schwächen Sie die Psychotherapie nicht zusätzlich mit der Streichung der Zuschläge für die Kurzzeitpsychotherapie. Wir stehen für einen intensiven Dialog mit der Politik. Unser Appell an die Bundesregierung: Beschließen Sie diesen Gesetzentwurf nicht! Setzen Sie sich mit Vertreter*innen der Gesundheitsberufe an einen Tisch! Nehmen Sie die Gesetzesfolgen in den Blick! Sorgen Sie für eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung!", so Benecke.
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Datum: 28.04.2026 - 09:34 Uhr
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