Nach Klage der Deutschen Umwelthilfe: Behörde widerruft Zulassung für zentrale Anwendung des klimaschädlichen Pestizids ProFume
ID: 2247921

(ots) - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) einen Teil der Zulassung des Pestizids ProFume widerrufen, nämlich für die Begasung von Export-Holz in großen deutschen Seehäfen. Der im Pestizid enthaltene Wirkstoff Sulfurylfluorid ist ein fluoriertes Treibhausgas und bis zu 7.500-mal klimaschädlicher als CO2. Durch Leckagen und die anschließende Belüftung der Container wird Sulfurylfluorid bei der Begasung im großen Stil mit massivem Schaden fürs Klima freigesetzt.
Die DUH klagt mit fachlicher Unterstützung des Umweltinstituts München seit März 2025 auf den Widerruf der Zulassung des extrem klimaschädlichen Pestizids vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig. Die Organisationen kritisieren, dass das BVL bei der Zulassung die Klimaschädlichkeit des Wirkstoffs nicht berücksichtigt hat. Zudem kam ans Licht, dass deutlich größere Mengen des klimaschädlichen Gases eingesetzt wurden als bisher angenommen, obwohl die Anwendung ursprünglich für einen geringfügigen Einsatz vorgesehen war. Damit entfällt die Voraussetzung für die bisherige Zulassungserweiterung. Trotz des Widerrufs durch das BVL dürfen vorhandene Lagerbestände des Pestizids allerdings noch bis zu sechs Monate abverkauft und bis zu 18 Monate eingesetzt werden. Gegen diese unverhältnismäßigen Übergangsfristen hat die DUH am 27. April 2026 Widerspruch eingelegt.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit unserer Klage haben wir erreicht, dass das Mittel mit dem Wirkstoff Sulfurylfluorid nicht mehr in dem bisherigen Ausmaß in die Atmosphäre gelangt und das Klima anheizt. Allein die Emissionen dieses Stoffes in Deutschland entsprachen zuletzt rund drei Millionen Tonnen CO2 pro Jahr - etwa so viel wie die jährlichen Emissionen einer Großstadt wie Wiesbaden oder Aachen. Trotz dieser erheblichen Klimawirkung hat das BVL die Folgen bei der Zulassung bislang nicht berücksichtigt - und erlaubt den Einsatz des Pestizids noch weitere 18 Monate. Gegen diese unverhältnismäßig lange Frist haben wir sofort Widerspruch eingelegt. Für diesen massiven CO2-Ausstoß darf es keinen behördlichen Freifahrtschein geben."
ProFume des Herstellers Douglas Chemicals wurde in deutschen Hafenregionen eingesetzt, um vor allem auf Holzstämmen Insekten vor dem Export zu töten. Damit soll vermieden werden, dass fremde Arten wie Borkenkäfer in die Ökosysteme der Importländer geraten. Dabei gibt es umweltfreundlichere Alternativen wie thermische Behandlung oder Unterwasserlagerung. Wie aus Anfragen an den Hamburger Senat, aus Informationen des Thünen-Instituts und Auskünften der Begasungsfirmen hervorgeht, werden sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht genutzt.
Fabian Holzheid, Geschäftsführer Umweltinstitut München: "Dass Sulfurylfluorid für eine wichtige Anwendung zur Begasung von Holz in Deutschland seine Zulassung verloren hat, ist ein großer Erfolg für den Klima- und Umweltschutz. Das Insektizid zählt zu den klimaschädlichsten Gasen überhaupt. Zudem liegen wirksame und weniger schädliche Alternativen wie die Wärmebehandlung vor, um Holz exportfähig zu machen. Der Stoff muss nun auch auf EU-Ebene verboten werden, um neue Zulassungen in Deutschland oder anderswo in Europa endgültig zu verhindern."
Link:
Zur Übersicht der laufenden Pestizid-Verfahren der DUH: https://www.duh.de/informieren/verbraucherschutz/pestizidklagen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Fabian Holzheid, Geschäftsführer Umweltinstitut München
089/30774919, fh@umweltinstitut.org
Dr. Caroline Douhaire, Kanzlei Geulen & Klinger
douhaire@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
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Datum: 29.04.2026 - 10:30 Uhr
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