Mehr als sieben Millionen Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
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(ots) - Präsident Dr. Markus Sikora: Vorsorgevollmachten sichern Selbstbestimmung - auch im Ernstfall
Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) hat eine neue Rekordmarke erreicht: Mehr als sieben Millionen Vorsorgeverfügungen sind inzwischen registriert. Seit über 20 Jahren ist das Register ein zentrales staatliches Instrument der privaten Vorsorge und aus dem Alltag der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland nicht mehr wegzudenken.
"Die hohe Zahl an Registrierungen zeigt, dass immer mehr Menschen Vorsorge treffen und ihre persönlichen Entscheidungen für den Ernstfall absichern möchten", erklärt der Präsident der Bundesnotarkammer Dr. Markus Sikora. "Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass diese Vorsorgeverfügung im entscheidenden Moment auch gefunden und berücksichtigt wird."
Das staatliche Register für private Vorsorge
Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit 2004 von der Bundesnotarkammer in mittelbarer Staatsverwaltung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geführt. Registriert werden können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht.
Das Register ermöglicht es Betreuungsgerichten sowie Ärztinnen und Ärzten, schnell und zuverlässig festzustellen, ob Vorsorgedokumente existieren und welche Vertrauenspersonen benannt wurden. Dadurch wird sichergestellt, dass getroffene Vorsorgeentscheidungen im Ernstfall berücksichtigt werden können - auch dann, wenn eine Person ihren Willen selbst nicht mehr äußern kann.
Die Registrierung erfolgt freiwillig auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Die Daten werden in einer sicheren technischen Infrastruktur verarbeitet, die entsprechend der gesetzlichen Anforderungen die Sicherheit und Vertraulichkeit der sensiblen Daten gewährleistet.
Neue Funktionen stärken praktischen Nutzen
Das Zentrale Vorsorgeregister soll erweitert werden: Nach aktuellen Gesetzes- und Verordnungsinitiativen (siehe unsere Pressemitteilung vom 17. Dezember 2025 (https://www.bnotk.de/aktuelles/details/ausbau-des-zentralen-vorsorgeregisters-elektronische-abschriften-der-vorsorgedokumente-staerken-selbstbestimmung-und-entlasten-gerichte-und-aerzte)) soll es künftig möglich sein, elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen ebenfalls im Zentralen Vorsorgeregister zu hinterlegen. Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte können bereits heute im Bedarfsfall feststellen, dass ein Vorsorgedokument existiert und wo dieses hinterlegt ist. Künftig erhalten sie darüber hinaus Zugang zur bildlichen Darstellung der Vorsorgedokumente und können so unmittelbar vom Inhalt der Urkunde Kenntnis nehmen.Dies erleichtert insbesondere Entscheidungen in medizinischen Notfällen und unterstützt Betreuungsgerichte bei der Prüfung, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist.
"Die geplanten Erweiterungen machen das Zentrale Vorsorgeregister noch praxistauglicher", erklärt Sikora. "Die Gerichte sowie Ärztinnen und Ärzte können schneller handeln, während gleichzeitig sichergestellt bleibt, dass die Wünsche der betroffenen Personen zuverlässig berücksichtigt werden."
Vorsorgevollmachten als wichtiges Instrument für die Selbstbestimmung
Ein Unfall, eine schwere Krankheit oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger frühzeitig eine oder mehrere Vertrauenspersonen bestimmen, die in einer solchen Situation stellvertretend handeln und entscheiden dürfen. Dadurch kann häufig die Bestellung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht vermieden werden.
Der Umfang einer Vorsorgevollmacht kann individuell festgelegt werden. In der Praxis umfasst sie häufig sowohl persönliche Angelegenheiten - etwa medizinische Entscheidungen oder Fragen des Aufenthalts - als auch vermögensrechtliche Angelegenheiten wie Bankgeschäfte oder organisatorische Fragen des täglichen Lebens.
Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht können Notarinnen und Notare bei der rechtssicheren Gestaltung unterstützen. In der Praxis zeigt sich, dass ohne fachkundige Beratung häufig Unklarheiten oder Fehler entstehen können, die im Ernstfall dazu führen, dass eine Vollmacht nicht akzeptiert wird oder ihre Verwendung erschwert ist. Eine notarielle Beratung trägt dazu bei, dass die Vollmacht rechtlich eindeutig formuliert ist, den individuellen Willen genau abbildet und im Rechtsverkehr - etwa gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern - problemlos verwendet werden kann.
Wer frühzeitig vorsorgt und sich beraten lässt, kann sicherstellen, dass die eigene Entscheidungsfähigkeit auch dann gewahrt bleibt, wenn man selbst nicht mehr handeln kann. Eine notariell gestaltete Vorsorgevollmacht trägt dazu bei, dass persönliche Wünsche und Entscheidungen im Ernstfall zuverlässig umgesetzt werden können.
Durch die anschließende Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister wird zudem sichergestellt, dass die Vorsorgevollmacht in den entscheidenden Situationen auch berücksichtigt wird.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.vorsorgeregister.de.
Pressekontakt:
Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
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Datum: 06.05.2026 - 13:50 Uhr
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