Der Präsident der Bundesnotarkammer Dr. Markus Sikora begrüßt als Sachverständiger den Regierungsentwurf zu eNoVA im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestag
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(ots) - Präsident Dr. Markus Sikora:
"Das "eNoVA"-Gesetzgebungsvorhaben ist ein Meilenstein der Digitalisierung der notariellen Praxis und der Verwaltung und setzt gleich mehrere im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gesetzte Ziele um. So wird das dort verankerte Once-Only-Prinzip konsequent verwirklicht. Zugleich werden notarielle Vorgänge vereinfacht und digitale Beurkundungsprozesse sowie automatisierte Datenaustausche ermöglicht."
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am 25. Februar 2026 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte und der steuerlichen Anzeigen der Notare ("eNoVA"-Gesetz) hat der Präsident der Bundesnotarkammer, Dr. Markus Sikora, seine ausdrückliche Unterstützung für das Gesetzesvorhaben bekräftigt. Als Sachverständiger nahm Dr. Markus Sikora an der Anhörung teil und brachte die praktische Erfahrung der Notarinnen und Notare in das parlamentarische Verfahren ein.
"Derzeit sind die Abläufe beim Vollzug eines Immobiliengeschäfts durch die Übersendung von Papierabschriften sowie zahlreiche Medienbrüche gekennzeichnet.", erklärte Sikora im Rahmen der Anhörung.
Notarinnen und Notare als zentrale Schnittstelle im digitalen Vollzug
In seiner Stellungnahme hob Dr. Markus Sikora die Rolle der Notarinnen und Notare beim Vollzug von Immobilientransaktionen hervor. Diese übernehmen bereits heute als One-Stop-Shop die Koordination und Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Finanzverwaltungen und weiteren Beteiligten und gewährleisten damit besonders im Sinne der Bürgerinnen und Bürger einen reibungslosen, rechtssicheren Vollzug. Der Gesetzentwurf greife diese bewährte Praxis auf und entwickle sie konsequent weiter. Der bislang überwiegend papiergebundene Austausch soll schrittweise durch digitale Kommunikationswege ersetzt werden. Künftig erfolgt der Vollzug weitgehend elektronisch - schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. Medienbrüche werden reduziert, Abläufe vereinfacht, das Postaufkommen verringert und Mehrfacherhebungen von Daten vermieden. Staatliche Stellen werden dadurch spürbar entlastet.
"Insgesamt hat eNoVA das Potenzial, millionenfach Postversand, Scanprozesse sowie mehrfache Datenerhebungen bzw. -übertragungen im Sinne des Once-Only-Prinzips zu vermeiden. An einzelnen Stellen bedarf es allerdings noch gezielter Anpassungen, um vermeidbare Mehraufwände zu reduzieren und die angestrebten Digitalisierungseffekte schneller zu realisieren."
Einheitliche digitale Kommunikationswege
Generell sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig überwiegend digital zwischen Notarkanzleien, Gerichten und Behörden übermittelt werden. Zum Einsatz kommen strukturierte Datensätze, die eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglichen. Die technische Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden soll über die Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) erfolgen. Für die Übermittlung an die Finanzverwaltungen ist das ELSTER-System vorgesehen.
Technische Umsetzung durch die Bundesnotarkammer
Für den elektronischen Austausch zwischen Notariaten und Verwaltung und Gerichten sowie der Finanzverwaltung stellt die Bundesnotarkammer die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Dadurch wird gewährleistet, dass sensible Daten innerhalb einer sicheren, staatlich verantworteten Umgebung verarbeitet werden.
Erste digitale Vollzugsverfahren sind bereits im Einsatz. So können seit März 2024 über das XNotar-Modul digitale Mitteilungen an Gutachterausschüsse übermittelt werden. Zudem wurde die ELSTER-Infrastruktur bereits erfolgreich in die notarielle Fachanwendung XNotar implementiert. Im vergangenen Jahr wurde die elektronische Veräußerungsanzeige in Nordrhein-Westfalen und Hessen erfolgreich pilotiert. Seit Anfang des Jahres erfolgt ein bundesweiter Rollout, der voraussichtlich im Juni abgeschlossen ist. Rund 10.000 elektronische Veräußerungsanzeigen wurden auf freiwilliger Basis bereits übersandt.
Nach Einschätzung aus der Praxis trägt der digitale Vollzug spürbar zur Beschleunigung von Abläufen bei und eröffnet der Verwaltung langfristig erhebliche Effizienzpotenziale.
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Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
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Datum: 25.02.2026 - 18:47 Uhr
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