Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven

Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven

ID: 225049

(Hattersheim, den 8. Juli 2010) In einigen Bundesländern haben sie schon begonnen, in anderen stehen sie kurz bevor: die Sommerferien. Und spätestens mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison der Umziehenden. Der Wohnortwechsel ist auch immer der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen.



Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und NervenUmzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven

(firmenpresse) - (Hattersheim, den 8. Juli 2010) In einigen Bundesländern haben sie schon begonnen, in anderen stehen sie kurz bevor: die Sommerferien. Und spätestens mit den Sommerferien beginnt die Hochsaison der Umziehenden. Denn wer schulpflichtige Kinder hat, wartet auf die großen Ferien für einen bundeslandübergreifenden Schulwechsel. Viele Jobwechsler beginnen im Herbst ein neues Arbeitsverhältnis und die Uniabsolventen erhalten im Sommer ihre Examenszeugnisse und ziehen für den Berufseinstieg in eine andere Stadt. Für alle ist der Wohnortwechsel damit auch der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, während dem viele verschiedene Dinge erledigt werden müssen. Der eigentliche Umzug ist zwar „nur“ ein Punkt auf der langen Liste der Wohnortwechsler, aber ein sehr bedeutender.

„Wer hierfür einen Fachbetrieb beauftragt, schont erstens seine Nerven, weil ihm, wenn gewünscht, zwischen Einpacken und Abbauen am alten Wohnort und Auspacken und Aufbauen im neuen Zuhause alles von geschultem Fachpersonal abgenommen wird,“ betont Dierk Hochgesang, Geschäftsführer des Bundesverbands Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V., der die Interessen von mehr als 1.000 Umzugsspeditionen vertritt. Zweitens können Privatpersonen ihre Umzugskosten von der Steuer absetzen und dadurch richtig Geld sparen!

„Denn Umzugsdienstleistungen zählen steuerrechtlich gesehen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Deshalb können auf Antrag inzwischen bis zu 4.000 Euro von der persönlichen Einkommenssteuer abgezogen werden“, erklärt Hochgesang weiter. Das entspricht 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, die nach dem Gesetz steuerlich berücksichtigt werden.

Ein Beispiel: Eine Familie wechselt aus privaten Gründen ihren Wohnort und beauftragt für die Durchführung des Umzugs eine Umzugsspedition. Der Umzug kostet die Familie insgesamt 2.050 Euro. Die Arbeits- und Transportkosten sowie die Preise für das Verpackungsmaterial und den Einsatz des Außenaufzuges sind in der Rechnung einzeln aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, dass das Fachpersonal, der Transport des Umzugsguts und der Außenaufzug die Familie 1.960 Euro kostet. Und diese können zu 20 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden. In diesem Beispiel sind es 392 Euro. Ihr privater Umzug kostet die Familie damit nach Abzug der Steuerentlastung nur noch 1.658 Euro.



Um in den Genuss dieser Entlastung zu kommen, müssen die Umziehenden jedoch, laut Hochgesang, auf einige Details achten. So muss derjenige, der später die Kosten in der Steuererklärung geltend machen will, sowohl Auftraggeber des Umzugs als auch Rechnungsempfänger sein. Auf der Rechnung müssen die Arbeitskosten zudem einzeln ausgewiesen sein, gleiches gilt für die Mehrwertsteuer. Außerdem muss die Rechnung die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Umzugsunternehmens enthalten. Und schließlich muss der Auftraggeber nachweisen, dass er den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Umzugsunternehmens überwiesen hat. „Ein bar bezahlter Umzug kann nicht als abzugsfähig anerkannt werden“, warnt Hochgesang.

Doch nicht nur Umzüge aus privaten Gründen sind unter den genannten Voraussetzungen abzugsfähig, sondern auch beruflich bedingte Wohnortwechsel können in der Steuererklärung als Werbungskosten bei den Einnahmen aus unselbständiger Arbeit abgesetzt werden. Hier können neben den Umzugskosten auch die Kosten für die Fahrt zum neuen Wohnort, der Verpflegungsmehraufwand, zeitlich begrenzte doppelte Mietzahlungen, Maklergebühren sowie die Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder bis zu einer Höhe von 1.548 Euro steuerlich berücksichtigt werden.

Alle Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Eine Ausnahme sind die sonstigen Umzugskosten, wie zum Beispiel der Anschluss von Telefon und Fernsehen in der neuen Wohnung oder das Streichen der alten Wohnung. Diese Kosten können ohne Nachweise alternativ über einen Pauschbetrag bei der Steuererklärung angesetzt werden, der im Moment für Verheiratete bei 1.256 Euro liegt. Jede weitere im gleichen Haushalt lebende Person erhöht den Pauschbetrag um 277 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt der Pauschbetrag damit bereits 1.810 Euro.

Damit die Kosten für den berufsbedingten Umzug auch als Werbungskosten anerkannt werden, muss der Umziehende entweder erstmals eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder sein Weg zur Arbeit muss sich durch den Umzug erheblich verkürzen, und zwar um mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückfahrt. Die Versetzung durch den Arbeitgeber oder der komplette Jobwechsel ist dann ein weiterer Grund für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten des berufsbedingten Umzugs, wenn in beiden Fällen der Weg zur Arbeit sonst unverhältnismäßig lang wäre.

Ein guter, von einem Fachbetrieb professionell durchgeführter Umzug muss nicht teuer sein und es gibt keinen Grund, am falschen Ende zu sparen. „Die Wahl einer seriösen Umzugsspedition ist der erste Schritt zum Geld sparen“, betont Hochgesang vom Bundesverband Möbelspedition und Logistik in Hattersheim. Qualifiziertes Fachpersonal erledigt die Arbeiten schnell und gewissenhaft, ohne dass Möbel beschädigt werden und die (Vor)-Freude auf die neue Wohnung durch Ärger und teure Reparaturen oder Ersatzkäufe getrübt wird.

Hinweis: Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat einen Flyer veröffentlicht, der neben der Beispielrechnung weitere Informationen rund um das Thema „Steuern sparen beim Umzug“ enthält. Umziehende und andere Interessierte erhalten diesen Flyer entweder bei der Geschäftsstelle des Bundesverbands in Hattersheim/Main oder direkt bei einem Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands, einem AMÖ-Umzugsspediteur. Die AMÖ-Spediteure sind am rollenden Känguru zu erkennen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. ist die Spitzenorganisation der deutschen Möbelspediteure. Gemeinsam mit 18 Regionalverbänden vertritt die AMÖ etwa 1.050 Mitgliedsunternehmen. Dazu gehören Umzugsspediteure, Neumöbel- und Versandhauslogistiker sowie Spediteure von Kunst, EDV und Medizintechnik. Der Bundesverband hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Wettbewerbsfähigkeit seiner Mitgliedsunternehmen zu sichern. Er steht dabei im ständigen Austausch mit Industrie, Wirtschaft und Politik. Darüber hinaus unterstützt die AMÖ ihre Mitglieder bei der qualifizierten Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.



PresseKontakt / Agentur:

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.
Ulrike Flume
Telefon: (0 61 90) 98 98 17
Telefax: (0 61 90) 98 98 20
E-Mail: flume(at)amoe.de
www.amoe.de - www.umzug.org



drucken  als PDF  Multi Advisor Fund I / Max Sutor OHG – Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Landgericht München I verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz Kundenchampions machen Kunden zu Fans
Bereitgestellt von Benutzer: amoe
Datum: 08.07.2010 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 225049
Anzahl Zeichen: 6210

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Hattersheim



Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.07.2010
Anmerkungen:
Belegexemplar erwünscht.

Diese Pressemitteilung wurde bisher 510 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umzug mit dem Fachbetrieb schont Geldbeutel und Nerven"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Umzugsspeditionen stehen an der Seite ihrer Kunden ...
Das Ende des ersten Quartals ist ein Datum, zu dem viele Menschen ihren Umzug geplant haben. Aufgrund der aktuellen Situation durch die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist bei vielen Kunden die Unsicherheit groß, ob der Umzug wie geplant stattfinden kann. „Umziehende müssen sich derzei

AMÖ und Möbel Höffner: Verbraucherschutz-Allianz geht in die nächste Runde ...
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V und Möbel Höffner bündeln weiterhin ihre Kräfte und führen ihre gemeinsame Aktion für mehr Verbraucherschutz fort. Dabei sollen die Kunden auch in Zukunft von der Expertise und den hohen Qualitätsansprüchen beider Bündnispartner prof

AMÖ-Zertifikate 2019 verliehen: Das „rollende Känguru“ steht für Verbraucherschutz beim Umzug ...
Die mit dem AMÖ-Zertifikat ausgezeichneten Spediteure verpflichten sich, als ordentlicher Kaufmann zu handeln: Sie beraten gründlich und umfassend und erstellen übersichtliche, detaillierte Angebote sowie Rechnungen. Als Umzugsberater, Transportleiter und Packer werden nur Fachleute mit geeignete


Weitere Mitteilungen von Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.


Multi Advisor Fund I / Max Sutor OHG – Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Landgericht München I verurteilt Anlageberater zu Schadensersatz ...
Geklagt hatte ein Anleger, der in den Jahren 2005 und 2006 u.a. eine Beteiligung an der Multi Advisor Funds I GbR und einen Investmentsparvertrag bei der Max Sutor OHG gezeichnet hatte. Die für die IFF AG tätige Anlageberaterin hatte hierzu nach Darstellung des Klägers mit der Sicherheit der Kapi

Lex Privus startet Kooperation mit Leonor Swiss ...
Lex Privus startet Kooperation mit Leonor Swiss Die in Berlin ansässige Lex Privus Ltd, Tätigkeitsbereiche Forderungsmanagement und Lebensversicherungsrückabwicklung, und die Gold-Vertriebsgesellschaft Leonor Swiss GmbH aus Stuttgart (Tochtergesellschaft der Schweizer Leonor Swiss AG) haben ei

CBL Datenrettung: Umfrage zur Kostenübernahme - Datenrettung selten von Hausratversicherung abgedeckt ...
Auch für Privatanwender sind Daten häufig wertvoller als der Datenträger auf dem sie gespeichert sind. Doch nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart (AZ 5 S. 106/04) aus dem Jahre 2004 sind Daten keine Sachen im Sinne der Hausratsversicherung und die Kosten ihrer Wiederherstellung müssen nic

Juravendis.de ++ Abgrenzung von Gesundheitsprodukten: Neues Fachbuch für die Praxis ...
Die zutreffende rechtliche Einstufung von Gesundheitsprodukten ist für den erfolgreichen Vertrieb solcher Produkte essentiell. Wer sein Präparat in die falsche Kategorie einordnet, riskiert empfindliche wettbewerbsrechtliche, verwaltungsrechtliche oder gar strafrechtliche Sanktionen. Die „richti


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z