TÜV Röntgenreport: Jedes achte Röntgengerät hat Mängel
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(ots) - Mängelquote steigt leicht auf 13 Prozent. Probleme bei Bildqualität und Strahlenschutz. Verlässliche Diagnosen erfordern technisch einwandfreie Geräte. TÜV-Verband fordert mehr Qualitätssicherung im Betrieb von Röntgengeräten.
Die Mängelquote bei Röntgengeräten in Deutschland ist im Jahr 2025 leicht gestiegen. Gut jede achte Röntgeneinrichtung (13 Prozent) weist bei den unabhängigen Sicherheitsprüfungen Mängel auf. Im Vergleich zum Vorjahresreport ist die Mängelquote um einen Prozentpunkt gestiegen. Das ist ein Ergebnis des "TÜV Röntgenreport 2026". Insgesamt haben die Sachverständigen der TÜV-Organisationen bundesweit 15.333 Röntgengeräte geprüft. Dabei stellten sie an 2.037 Geräten Mängel fest und dokumentierten 2.794 einzelne Beanstandungen. "Röntgen ist ein unverzichtbares Werkzeug der Medizin und Technik, aber jede Aufnahme bedeutet auch eine Strahlenbelastung", sagt Dr. Alexander Schröer, Strahlenschutzexperte des TÜV-Verbands. "Deshalb müssen Geräte und Anwendung besonders sorgfältig kontrolliert werden."
Schwerwiegende und erhebliche Mängel müssen von Fachleuten behoben werden
Von den festgestellten Mängeln waren 17 Prozent "schwerwiegend". Schwerwiegende Mängel sind Mängel, die das Patientenrisiko stark erhöhen, wie zum Beispiel eine zu hohe Dosis, mangelhafte Strahlfeldbegrenzung oder fehlende Bildqualität. Aber auch formale Punkte wie das Fehlen der CE-Kennzeichnung oder die Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorgaben bei der Patientendosiserfassung gehören dazu. Schwerwiegende Mängel schließen einen Weiterbetrieb der Anlage grundsätzlich aus, bis der Mangel behoben und das Gerät erneut geprüft wurde. Mehr als jeder zweite Mangel (52 Prozent) entfiel auf die Kategorie "erheblicher Mängel". Erhebliche Mängel müssen zeitnah von Fachpersonal beseitigt werden. Fast ein Drittel (31 Prozent) wurden als "geringfügige" beziehungsweise formale Mängel eingestuft, die mit geringem Aufwand von den Betreibern selbst behoben werden können.
Nah am Menschen: Röntgen in der Medizin
Die meisten geprüften Röntgengeräte stammen aus der Human- und Dentalmedizin und werden unmittelbar in der Diagnostik am Menschen eingesetzt. Gut die Hälfte der Anlagen (53 Prozent) entfällt auf die Dentalmedizin und knapp jede fünfte (19 Prozent) auf die Humanmedizin. "Röntgenbilder sind die Grundlage medizinischer Entscheidungen und müssen daher korrekt sein", sagt Schröer. "Schon kleine Fehler können die Aussagekraft beeinträchtigen und damit direkte Folgen für die Behandlung haben."
Mit 8.144 geprüften Röntgenanlagen stellt die Dentalmedizin die größte Gerätegruppe. 16 Prozent der Geräte weisen Mängel auf. Die Quote entspricht damit dem Niveau des Röntgenreports aus dem Jahr 2022 (16 Prozent). An 1.333 Anlagen wurden insgesamt 1.748 Mängel festgestellt. Erhebliche Mängel dominieren mit 49 Prozent, schwerwiegende Mängel machen 16 Prozent aus, geringfügige beziehungsweise formale Mängel 35 Prozent.
In der Humanmedizin wurden 2.939 Geräte geprüft, davon weisen 14 Prozent Mängel auf. Die Mängelquote bei humanmedizinischen Röntgengeräten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken - um 8 Prozentpunkte seit 2022. Im Jahr 2025 stellten die Sachverständigen an den humanmedizinischen Röntgenanlagen 698 Mängel fest. Der Großteil entfällt auf erhebliche Mängel (71 Prozent), schwerwiegende Mängel machen 17 Prozent aus, geringfügige Mängel 12 Prozent.
Mängel bei Bildgebung und Strahlenschutz
Auffällig sind Defizite rund um die Röntgenaufnahme selbst. Viele der festgestellten Mängel an Geräten aus der Human- und Dentalmedizin betreffen zentrale Elemente der Bildgebung, insbesondere Bildwiedergabesysteme sowie beschädigte oder unzureichend geprüfte Speicherfolien. "Kratzer, Knicke oder Verschmutzungen auf Speicherfolien können als Artefakte auf Röntgenbildern sichtbar werden und die Befundung erschweren oder verfälschen", sagt Schröer. "In der Human- und Dentalmedizin ist eine verlässliche Diagnose nur anhand technisch einwandfreier Bilder möglich." Mit der zunehmenden Digitalisierung und dem Einsatz von KI in der Bildauswertung gewinnt die Qualität der zugrunde liegenden Röntgenaufnahmen weiter an Bedeutung. Artefakte oder Qualitätsmängel in den Bildern können die automatisierte Auswertung erschweren und die diagnostische Sicherheit beeinträchtigen.
Neben Defiziten bei der Bildqualität treten auch Mängel im Bereich des Strahlenschutzes auf, etwa bei Dosisindikatoren, Patientenschutzmitteln oder der Kennzeichnung von Expositionsparametern. Fehlende oder fehlerhafte Dosisindikatoren erschweren die Kontrolle der Strahlenexposition und können dazu führen, dass unnötige Belastungen nicht erkannt werden. Mängel bei den Schutzmitteln für Patient:innen und Personal, wie Bleischürzen, führen dazu, dass Menschen während einer Röntgenaufnahme unnötig Strahlung ausgesetzt sind. Und Mängel bei den Expositionsparametern können die Nachvollziehbarkeit der Strahlenbelastung erschweren und eine optimale Einstellung der Geräte beeinträchtigen. "Strahlenschutz ist Voraussetzung für den sicheren Einsatz von Röntgentechnik", sagt Schröer. "Röntgen ist nur dann sinnvoll, wenn der Nutzen klar überwiegt und Risiken konsequent minimiert werden."
Regelmäßige Prüfungen bleiben zentral
Um diesen Anspruch im Praxisalltag sicherzustellen, sind regelmäßige und unabhängige Prüfungen unverzichtbar. "Unabhängige Prüfungen sind kein bürokratischer Aufwand, sondern eine zentrale Voraussetzung für sicheren Strahlenschutz", sagt Schröer. "Sie sorgen dafür, dass technische Standards im Betrieb tatsächlich eingehalten werden."
Der TÜV Röntgenreport 2026 zeigt, dass sich die Mängelquoten in den vergangenen Jahren insgesamt verbessert, zuletzt aber auf einem relevanten Niveau stabilisiert haben. Entsprechend hoch bleibt der Handlungsbedarf. Aus Sicht des TÜV-Verbands besteht insbesondere beim Strahlenschutz und im Umgang mit Bildgebungssystemen Qualifizierungsbedarf. "Viele der festgestellten Mängel betreffen den praktischen Umgang mit den Geräten sowie die Umsetzung von Sicherheitsanforderungen", sagt Schröer. "Aus- und Weiterbildungsangebote für Betreiber, Servicefirmen und Aufsichtsbehörden sind daher notwendig." Zudem sollte die Abstimmung bei der praktischen Umsetzung regulatorischer Vorgaben zwischen Bund und Ländern verbessert werden, um einheitliche Standards sicherzustellen. Nur so lassen sich die Qualität der Bildgebung und die Sicherheit von Patientinnen und Patienten dauerhaft gewährleisten.
Der vollständige Röntgenreport 2026 ist abrufbar unter: www.tuev-verband.de/presse/publikationen/reporte/roentgenreport
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Datum: 12.05.2026 - 08:15 Uhr
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