Giftspritzungen bedrohen Mosel-Apollofalter: Deutsche Umwelthilfe reicht Eilantrag ein

Giftspritzungen bedrohen Mosel-Apollofalter: Deutsche Umwelthilfe reicht Eilantrag ein

ID: 2250921

(ots) -
- Unmittelbar vor Flugzeit von bedrohten Schmetterlingen: Behörde genehmigt erneut Pestizidspritzung per Hubschrauber im unteren Moseltal
- Trotz Verbots seit 2011: Behörden in Rheinland-Pfalz erteilen regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für Anwendung im Weinbau
- DUH reicht Eilantrag zum Schutz des Mosel-Apollofalters ein und fordert sofortigen Stopp der Pestizid-Ausbringungen per Hubschrauber

Mit einem Eilantrag geht die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die für das Jahr 2026 erneut ausgestellte Genehmigung für Hubschrauber-Pestizidspritzungen im unteren Moseltal vor. Ziel ist der sofortige Stopp der Anwendungen im Lebensraum des Mosel-Apollofalters. Nach Einschätzung der DUH sind sie für den dramatischen Rückgang des streng geschützten Schmetterlings und anderer Insekten verantwortlich.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Kurz vor Beginn seiner Flugzeit dürfen wieder hochgiftige Pestizide aus der Luft das Habitat des Mosel-Apollofalters verpesten. Die Hubschrauberspritzungen haben unter anderem durch erhöhte Verwehung und die Verwendung eines Mixes aus Pestizidchemikalien massive Auswirkungen auf den Mosel-Apollofalter. Der Steillagen-Weinbau ist ein wichtiges Element der Kulturlandschaft an der Mosel, das es zu erhalten gilt - allerdings bei gleichzeitiger Beachtung der Naturschutzgesetzgebung. Ökologische Alternativen wie pilzresistente Sorten sind vorhanden, aber in Rheinland-Pfalz bleibt der politische Wille zur Veränderung bislang aus. Wir fordern von der neuen Landesregierung die sofortige Umsetzung ihres selbstgesetzten Ziels des 'Schulterschluss Artenvielfalt'. Bis das passiert, werden wir die Behörden in Rheinland-Pfalz auf rechtlichem Wege zwingen, den einzigartigen Schmetterling zu schützen."

Die Anwendung von Pestiziden aus der Luft mit Hubschrauber oder Drohne ist aufgrund der Gefahren für Umwelt und Gesundheit seit 2011 verboten und darf nur in Ausnahmefällen zugelassen werden. Rheinland-Pfalz erteilt regelmäßig Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung im Weinbau an Steilhängen der Mosel.



Die DUH führt mit fachlicher Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen (Melanargia e.V.) bereits zwei Klagen gegen die aus ihrer Sicht rechtswidrig erfolgten Hubschrauberspritzungen in den Jahren 2024 und 2025. Bezeichnend dabei: Die Klage gegen die Ausbringungen im Jahr 2024 hatte das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Begründung abgelehnt, dass keine Wiederholungsgefahr bestünde. Die DUH hat daraufhin Berufung eingelegt - unter anderem mit Verweis auf die erteilten Sondergenehmigungen für 2025, die sich nicht wesentlich gegenüber denen von 2024 unterschieden.

Tim Laußmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen: "Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade in besonders geschützten Lebensräumen die mit der höchsten Abdrift verbundene Methode der Pestizidausbringung angewandt wird. Die zum Teil bereits erfolgte Umstellung auf präziser ausbringende Drohnen und die zugewandte Diskussion zwischen Winzerinnen und Winzern sowie Naturschutzverbänden zeigt: Die Behörden genehmigen die Hubschrauberspritzungen nicht nur zum Schaden der Natur, sondern auch gegen den Willen der Menschen vor Ort. Wir Schmetterlingsfreunde sind der Deutschen Umwelthilfe ausgesprochen dankbar für ihren Einsatz. Nur dieser Druck wird ein Umdenken auf politischer Ebene bewirken."

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Tim Laußmann, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft Rheinisch-Westfälischer Lepidopterologen, presse@melanargia.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de


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