GModG: Fossiler Rückschritt statt versprochener Modernisierung
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(ots) - Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) kritisiert den Kabinettsbeschluss für ein Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als Schritt zurück. Statt den Übergang zu klimaneutraler Wärme verbindlich zu regeln, öffnet der Gesetzentwurf fossile Investitionspfade erneut und verschiebt zentrale Entscheidungen auf spätere Gesetze. Für Unternehmen, Handwerk und Verbraucher:innen entsteht dadurch keine Planungssicherheit - sondern neue Unsicherheit.
"Der Entwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz bringt mehr Kosten bei weniger Klarheit. Es fehlt der Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen, wichtige Fragen zur Bio-Treppe klären erst spätere Gesetze, Mietende sind unzureichend geschützt. Währenddessen strebt China in seinem Fünfjahresplan die Technologieführerschaft bei Wärmepumpen an. Wenn wir nicht bald aufwachen, verlieren wir Arbeitsplätze und heizen weiter mit der teuersten Lösung, die der Markt langfristig zu bieten hat: Öl- und Gas" so Prof. Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des BNW.
65-Prozent-Regelung und Heizungsausstieg: Schutzrahmen darf nicht fallen
Der Entwurf streicht die 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe (§ 71 GEG) und hebt das bisherige Aus für fossil betriebene Heizkessel bis 2044 auf (§ 72 GEG). Damit entfällt der Rechtsrahmen, der Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze und klimaneutrale Gebäudetechnik planbar gemacht hat. Die Möglichkeit, fossile Heizungen auch nach 2045 weiter zu betrieben, verwässert Investitionssignale und verzögert notwendige Infrastrukturentscheidungen. Ohne klaren Ausstieg aus fossilen Heiznetzen drohen teure Parallelstrukturen mit entsprechenden Mehrkosten, wenn die Gasnetze weniger ausgelastet sind. Der BNW fordert, ein verbindliches Enddatum für den Betrieb fossiler Heizungen gesetzlich zu verankern, praxistaugliche Übergangsfristen einzubauen und Ausnahmen nur für echte Härtefälle vorzusehen.
Bio-Treppe: Übergangslösung statt fossiler Daueroption
Der neue § 43 GModG sieht vor, dass neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 steigende Anteile sogenannter klimafreundlicher Brennstoffe - darunter Biomethan, Bioheizöl und Wasserstoff - nutzen müssen. Die als Bio-Treppe bekannten Vorgaben lassen zu, dass nach 2040 weiter 40 Prozent fossile Brennstoffe eingesetzt werden können. Ohne einen glaubwürdigen Pfad zur Klimaneutralität unterläuft die Bio-Treppe das Klimaziel sehenden Auges. In der Kabinettsvorlage des GModG bekennt die Bundesregierung selbst: "Die mittelbaren Folgen dieser Regelungen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Die "Bio-Treppe" greift erst ab 2029. Eine belastbare Abschätzung der in der Zukunft zu erwartenden Kosten ist derzeit nicht möglich. Es lassen sich keine gesicherten Annahmen für die Marktentwicklung in diesem Segment treffen."
Bereits jetzt ist absehbar, dass die Bio-Treppe Heizen teurer macht, die Klimaneutralität gefährdet und mit Blick auf das Verschlechterungsgebot Planungssicherheit abbaut. Gleichzeitig wird Biomasse in Industrie, Schwerverkehr sowie für flexible Strom- und Wärmeerzeugung gebraucht. Ohne klare Biomassestrategie droht ein strukturelles Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage: mit stark steigenden Preisen und verfehlten Erneuerbaren-Quoten. Auch Wasserstoff - der Champagner der Energiewende - ist zu knapp und teuer, um pauschal für dezentrale Gasheizungen verplant zu werden. Die Bio-Treppe darf daher nur Übergangsregel für Ausnahmen sein - nicht Ersatz der 65-Prozent-Vorgabe.
Mieter:innen vor Kostenfallen schützen
"Mit der Bio-Treppe hat die Bundesregierung eine Kostenfalle gebaut. Sie trifft alle Mietenden und damit 58,1 Prozent der Bevölkerung. Sie entscheiden nicht über ihre Heizung - zahlen aber mit dem aktuellen Gesetzentwurf die Hälfte der Mehrkosten für Biomethan, Bioheizöl und Wasserstoff. Bei einem prognostizierten Preisanstieg von über 100% bis 2040 ist das keine Kleinigkeit, sondern ganz konkret 50% Mehrkosten zu heute. Und das alles nur, weil Schwarz-Rot sich nicht traut, Gasheizungen im vermieteten Bestand zu verbieten" so Reuter.
Der BNW kritisiert weiter, dass die vorgesehene hälftige Kostenteilung zwischen Vermieter:innen und Mieter:innen (§ 5a-5c CO2KostAufG) weder steigende CO2-Kosten noch steigende Netzentgelte bei sinkender Gasnetzauslastung einbezieht. Der Verband fordert daher eine verpflichtende standardisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung vor dem Einbau fossiler Heizungen im vermieteten Bestand sowie eine Evaluation der Mieterschutzregelung nicht erst 2036, sondern bereits 2030.
Wärmeplanung und EU-Gebäuderichtlinie verbindlich umsetzen
Der Entwurf behandelt Heizungsentscheidungen weiter als individuelle Technologiefrage. Entsprechend fehlt die verbindliche Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung und Gasnetztransformation. In Folge drohen teure Parallelstrukturen: Haushalte investieren in neue Gasheizungen, während Kommunen Wärmenetze planen. Zudem versäumt der Entwurf, Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen neuer Gebäude verbindlich zu begrenzen - eine Pflicht aus der EU-Gebäuderichtlinie (2024/1275), die andere europäische Länder wie Frankreich, die Niederlande und Dänemark bereits umgesetzt haben. Zu begrüßen ist, dass in §106 GModG die Grundlage für den verstärkten Solarausbau im Gebäudesektor gelegt wird. Gleichzeitig arbeitet die Regierung daran, die Einspeisvergütung für Dachsolaranlagen unter 25 kWp abzuschaffen. Dieser Schritt könnte mögliche Fortschritte durch das GModG wirkungslos werden lassen.
"Der Referentenentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes lässt einen zentralen Punkt vermissen: die Modernisierung. Die Regierung verschläft, den Heizungskeller als das zu begreifen was er ist - ein Grundbaustein der Infrastrukturpolitik. Ohne kommunale Wärmeplanung, ohne den effektiven Schutz Mietender, ohne fixes Ausstiegsdatum aus fossilen Brennstoffen ist das Gebäudemodernisierungsgesetz ein großer Schritt zurück, der fast einstimmig von allen Fachleuten abgelehnt wird - außer aus der Gasbranche. Angesichts des weltweiten Energieschocks, den deutschen Bürger:innen mit dem Gesetz vorzugaukeln, es sei eine gute Idee, jetzt noch Gasheizungen einzubauen, ist regelrecht fahrlässig." so Reuter abschließend.
Die vollständige Stellungnahme des BNW zum GModG (https://www.bnw-bundesverband.de/sites/default/files/inline-files/20260511_BNW_Stellungnahme_RefEnt_GModG.pdf)
Die Pressemitteilung als PDF (https://www.bnw-bundesverband.de/gmodg-fossiler-rueckschritt-statt-versprochener-modernisierung)
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Datum: 13.05.2026 - 12:11 Uhr
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