Tierische Fälle vor Gericht

Tierische Fälle vor Gericht

ID: 2251299

Wenn vermeintlich harmlose Situationen plötzlich rechtliche Folgen haben, lohnt es, genauer hinzuschauen. Wer haftet nach einem Unfall im Streichelzoo? Wer trägt das Risiko, wenn ein Tier beim Einschläfern die Ärztin verletzt? Und dürfen Städte das Füttern von Tauben wirklich verbieten? Die ARAG Experten ordnen drei aktuelle Entscheidungen ein.



ARAG Experten erläutern rechtliche Folgen von ungewöhnlichen Begegnungen ARAG Experten erläutern rechtliche Folgen von ungewöhnlichen Begegnungen

(firmenpresse) - Umgerannt im Streichelzoo: Wer trägt das Risiko?
In einem Tierpark betrat eine Urlauberin das Streichelgehege mit afrikanischen Zwergziegen. Dort wurde sie von einer Ziege umgerannt und verletzte sich so schwer am Knie, dass eine Operation und eine längere Krankschreibung notwendig wurden. Ihre Krankenkasse verlangte anschließend vom Tierpark die Erstattung von rund 30.000 Euro Behandlungskosten. Nach Auskunft der ARAG Experten sah das Landgericht Stralsund dafür jedoch keine Grundlage (Az.: 2 O 77/25). Wer ein Streichelgehege betritt, muss mit typischem Tierverhalten rechnen. Im konkreten Fall konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Ziege besonders aggressiv war oder die Frau gezielt angegriffen hat. Entscheidend war für die Richter zudem, dass der Tierpark seine Sorgfaltspflichten erfüllt hatte. Die eingesetzte Ziegenrasse ist für Streichelgehege üblich, die Tiere waren ausreichend versorgt und es lagen keine Hinweise auf besondere Gefahren vor.

Pony fällt bei Einschläferung auf Ärztin: Wer haftet?
In einem weiteren Fall sollte eine Tierärztin ein schwer krankes Pony einschläfern. Während des Eingriffs verlor das Tier die Kontrolle über seinen Körper, kippte zur Seite und fiel auf die behandelnde Ärztin. Diese wurde verletzt und verlangte von der Halterin des Ponys Schmerzensgeld. Begründung: Es habe sich eine typische Tiergefahr verwirklicht, für die die Halterin nach Paragraf 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hafte. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bewertete die Situation anders (Az.: 3 U 127/25). Nach Darstellung der ARAG Experten argumentierten die Richter, dass ein Pony, das gerade eingeschläfert wird, nicht mehr eigenständig „tierisch“ handelt. Das Umfallen sei in diesem Stadium nicht Ausdruck unberechenbaren Tierverhaltens, sondern allein der injizierten Betäubung und der Schwerkraft geschuldet. Die Bewegung des Tieres sei durch den medizinischen Eingriff verursacht worden, nicht durch eine spontane Reaktion.



Ist das Füttern von Tauben Tierschutz?
Die ARAG Experten berichten über einen Fall, bei dem eine Bürgerin in der Innenstadt von Emsdetten regelmäßig Futter für Tauben auslegte. Die Kommune untersagte ihr dieses Verhalten per Bescheid. Die Frau klagte dagegen und berief sich auf ihre moralische Verpflichtung, die Tiere zu versorgen. Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte das Verbot (Az.: 1 K 1474/21). Das Taubenfüttern ist kein grundrechtlich geschütztes Verhalten, das Städte hinnehmen müssen. Kommunen dürfen das Füttern untersagen, um die Taubenpopulation zu begrenzen und Verschmutzungen durch Taubenkot zu reduzieren. Auch das Argument der Klägerin, aus Tierschutzgründen handeln zu müssen, überzeugte das Gericht nicht. Der Tierschutz ist zwar ein wichtiger Aspekt, muss aber mit anderen öffentlichen Interessen, wie Sauberkeit und Ordnung im Stadtgebiet, abgewogen werden.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.100 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,8 Milliarden €.



PresseKontakt / Agentur:

Jennifer Kallweit
Konzernkommunikation/Marketing ARAG SE
Fachreferentin Kommunikation/Verbraucher-PR
Telefon: 0211 963-3115
E-Mail: Jennifer.Kallweit(at)ARAG.de



drucken  als PDF  Das erfundene Paradies - eine Reise ohne Wiederkehr Tierische Fälle vor Gericht
Bereitgestellt von Benutzer: Klaarkiming
Datum: 15.05.2026 - 09:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2251299
Anzahl Zeichen: 3316

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Jennifer Kallweit
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 02119633115

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.05.2026

Diese Pressemitteilung wurde bisher 214 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Tierische Fälle vor Gericht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ARAG SE (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mit der Entscheidung zu heiraten stellen sich für viele Paare auch rechtliche Fragen: Welcher Familienname soll es sein? Worauf muss bei der Planung geachtet werden? Was gilt für bestehende Verträge - und ändert sich sonst noch etwas? Pünktlich zur Hochzeitssaison geben die ARAG Experten einen

Von Namen bis Verträge: Was sich mit der Ehe ändert ...
Mehr Freiheit beim Familiennamen Seit Mai 2025 gilt in Deutschland ein reformiertes Namensrecht. Ehepaare können seither deutlich freier entscheiden, welchen Namen sie künftig führen möchten. Das Wichtigste: Das Tragen von Doppelnamen, die sich aus dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes z

ARAG Konzern erzielt erneut starkes Beitragsplus ...
- Die Bruttobeitragseinnahmen des ARAG Konzerns stiegen in 2025 um 13,2 Prozent - Das Rechtsschutzgeschäft wuchs um 11,5 Prozent - Die Krankenversicherung legte erneut stark um 18,4 Prozent zu - Die Combined Ratio verbesserte sich auf 89,4 Prozent - Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstät


Weitere Mitteilungen von ARAG SE


Das erfundene Paradies - eine Reise ohne Wiederkehr ...
Poyais. Ein Land, das es nie gab . 1822: Zwei Schiffe voller hoffnungsfroher Siedler stechen in See. Ihr Ziel: Poyais - ein neu gegründeter Staat in Mittelamerika, der Auswanderern Reichtum und Freiheit verspricht. Doch das angebliche Paradies ist eine Lüge. Poyais existiert nicht. Es ist di

Kosten sparen beim Tierarzt - 7 Tipps gegen hohe Rechnungen ...
Sorgsame Prävention, Gebührensätze vergleichen und günstige Medikamente finden: Das sind nur ein paar der vielen Möglichkeiten, hohe Tierarztkosten zu vermeiden. Wir geben Ihnen 7 effektive Tipps und führen diese genauer aus, damit Sie Ihrem Hund die beste Behandlung sichern können, während

Rezeptideen, die man ganz individuell für sich verändern kann ...
Kochen ist der tägliche Genuss für die Menschheit. Wenn man mit oder für Freunde kocht, ist es gleich viel lustiger. Wenn es dann auch noch allen gut schmeckt, ist man doppelt belohnt. Die zahlreichen Ratgeber und Kochbücher, die auf dem Markt sind, können einem dabei helfen, sich zu orient

DRPGroup präsentiert aktuelle Entwicklungen auf der IMEX in Frankfurt ...
Die internationale Kreativ- und Kommunikationsagentur DRPGroup präsentiert sich auf der diesjährigen IMEX Frankfurt mit mehreren Vorträgen zu den Zukunftsthemen Livekommunikation, hybride Eventformate und Künstliche Intelligenz. Mit praxisnahen Einblicken, Fallstudien und technologischen Perspek


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z