Geplantes LNG-Terminal in Voslapper Groden Nord: Schutzbündnis gewinnt im Eilverfahren gegen ZerstÃ

Geplantes LNG-Terminal in Voslapper Groden Nord: Schutzbündnis gewinnt im Eilverfahren gegen Zerstörung von Naturschutzgebiet

ID: 2252646

(ots) -
- Schutzbündnis aus NABU, DUH und BUND hat Eilantrag gegen die Zerstörung von Natur- und EU-Vogelschutzgebiet Voslapper Groden Nord in Wilhelmshaven gewonnen
- Fossiles Großprojekt geplant: OVG Lüneburg setzt Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug und stoppt damit weitere Zerstörung des sensiblen Schutzgebietes
- Schutzbündnis fordert sofortigen Stopp der fossilen Pläne von Deutsche Grüngas und Energieversorgung GmbH und glaubwürdige Klimaschutzprojekte

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat heute einem Eilantrag des Schutzbündnisses, bestehend aus NABU, Deutsche Umwelthilfe (DUH) und BUND, gegen die Zerschlagung des Natur- und EU-Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord in Wilhelmshaven stattgegeben. Das Schutzbündnis hatte am 18. Februar 2026 einen Eilantrag gegen den Vollzug des von der Stadt Wilhelmshaven beschlossenen Bebauungsplan Nr. 225 eingereicht. Mit der heutigen Entscheidung kann der Bebauungsplan nicht vollzogen werden, bis das OVG eine Entscheidung im Normenkontrollverfahren getroffen hat. Das Schutzbündnis hatte einen Normenkontrollantrag gestellt, weil es den Bebauungsplan für unrechtmäßig hält. Der Bebauungsplan ist Voraussetzung für die Pläne der Deutschen Grüngas und Energieversorgung GmbH (DGGEV), auf dem Voslapper Groden Nord ein LNG-Terminal und weitere fossile Energieimportinfrastruktur zu bauen und damit das wertvolle Natur- und EU-Vogelschutzgebiet zu zerstören.

Holger Buschmann, Landesvorsitzender NABU Niedersachsen: "Diese Entscheidung ist ein großer Erfolg für den Natur- und Vogelschutz in Niedersachsen. Das Oberverwaltungsgericht hat verhindert, dass im Voslapper Groden Nord Fakten geschaffen werden, bevor die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans geprüft ist. Genau das war unser Ziel. Ein europäisches Vogelschutzgebiet darf nicht erst trockengelegt, gerodet und entwertet werden, während noch offen ist, ob dieser massive Eingriff überhaupt zulässig ist. Der Voslapper Groden Nord ist ein Brutvogellebensraum von internationaler Bedeutung und Rückzugsraum für hochbedrohte Arten. Solche Lebensräume lassen sich nicht beliebig an anderer Stelle neu erschaffen. Die Stadt Wilhelmshaven muss dieses Signal ernst nehmen und den Schutz des Gebietes endlich an die erste Stelle setzen."



Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg im Eilverfahren ist ein richtiger und wichtiger Schritt für den Schutz wertvoller und einzigartiger Natur vor den Interessen eines fossilen Konzerns. Das von der DGGEV geplante fossile Großprojekt bleibt nun bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans auf Eis. Damit ist das sensible Natur- und Vogelschutzgebiet Voslapper Groden Nord, in dem unter anderem Rohrdommel, Blaukehlchen und Schilfrohrsänger brüten, vorläufig geschützt. Wir setzen nun auf das Normenkontrollverfahren, um den zerstörerischen Bebauungsplan der Stadt Wilhelmshaven final aufzuhalten."

Susanne Gerstner, Vorstandsvorsitzende BUND Niedersachsen: "Die heutige Entscheidung des OVG Lüneburg ist ein starkes Zeichen für den Erhalt des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es verdeutlicht: die Entwertung eines EU-Vogelschutzgebiets ohne geeignete Kohärenzflächen ist nicht hinnehmbar. Zugleich ist die Entscheidung auch ein ermutigendes Signal für das noch ausstehende Hauptverfahren."

Pressekontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Lamin Neffati, Pressesprecher NABU Niedersachsen
051191105-23, lamin.neffati@nabu-niedersachsen.de

Lara-Marie Krauße. Pressesprecherin BUND Niedersachsen
01515 33 111 88, krausse@nds.bund.net

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