Stevia ist in Europa im Kommen / EU-Lebensmittelsicherheits-Behörde bescheinigt dem Süßungsmittel die Unbedenklichkeit
ID: 225292
bald wohl auch in Deutschland dem Zucker Konkurrenz machen. Es ist
300-mal süßer als Zucker, hat keine Kalorien, ist ein Naturstoff, der
nicht chemisch hergestellt wird und zudem zahnfreundlich. Bisher ist
Stevia in Europa nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Nun
hat die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit den Stoff als
unbedenklich eingestuft. Den Zucker verdrängen wird aber Stevia
sicher nicht. "Zucker raus. Stevia rein, das funktioniert bei vielen
Produkten, etwa Schokolade, nicht. Das hat produktionstechnische,
aber auch geschmackliche Gründe", sagt der Agrarwissenschaftler und
Stevia-Experte Dr. Udo Kienle von der Universität Hohenheim im
Apothekenmagazin "Baby und Familie". Er vermutet auch, dass es
strenge Zulassungskriterien geben könnte. Werden diese wie in der
Schweiz ausfallen, so dürfe zum Beispiel ein dreijähriges Kind
täglich gerade einmal so viel Stevia zu sich nehmen, wie in einem
Glase Limonade steckt.
Weitere Infos rund um das Thema Kinderernährung unter
www.baby-und-familie.de/kinderernaehrung-A070829MAIRP054901.html
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 7/2010 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.baby-und-familie.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.07.2010 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 225292
Anzahl Zeichen: 1736
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Baierbrunn
Kategorie:
Vermischtes
Diese Pressemitteilung wurde bisher 325 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stevia ist in Europa im Kommen / EU-Lebensmittelsicherheits-Behörde bescheinigt dem Süßungsmittel die Unbedenklichkeit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Wort und Bild - Baby und Familie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).