Den Müll im Visier / Vermieter ließ korrekte Trennung kontrollieren
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(ots) - Die Mülltrennung stellt in vielen Wohnanlagen ein Problem dar. Wertstoffe werden in die falschen Tonnen eingeworfen und manchmal gelangen Gegenstände in den Müll, die dort gar nichts verloren haben. Deswegen erlaubt es ein höchstrichterliches Grundsatzurteil nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Vermietern, die korrekte Trennung kontrollieren und gegebenenfalls nachbessern zu lassen.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 117/21)
Der Fall: Ein Vermieter führte unter den Nebenkosten das sogenannte "Behältermanagement" ein. Pro Jahr sollten die Mieterinnen und Mieter rund zwölf Euro pro Partei dafür bezahlen, dass ein Dienstleister nach dem Rechten sah. Die Betroffenen wollten nicht bezahlen. Sie wiesen darauf hin, dass keinesfalls alle Hausbewohner ein problematisches Verhalten an den Tag legen. Es seien nur einige "Müllsünder" gewesen. Der Streit zog sich über mehrere Instanzen hin.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied, dass dieser Service unter den Oberbegriff "Müllbeseitigung" falle und deswegen die Kosten dafür über die Betriebskostenverordnung auf alle Parteien umgelegt werden dürften. Allerdings müssten sich die Kosten im Rahmen des Ortsüblichen halten und dürften nicht überzogen sein.
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Datum: 01.06.2026 - 09:00 Uhr
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