Datenschutzbeauftragte als Gestalter der digitalen Zukunft Europas
ID: 2256502
200 Datenschutzfachleute auf dem 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar
Grethel verwies in diesem Zusammenhang auf die jüngst von der EU-Kommission vorgelegte Open-Source-Strategie, die es ermögliche, sich von den Datenkonzernen zu lösen. „Die Infrastruktur und die Unternehmen gibt es in Deutschland und Europa bereits“, sagte Grethel. Dennoch flössen jährlich Milliarden Euro aus Europa in ausländische IT- oder KI-Unternehmen ab. Dabei stehe das US EU Data Privacy Framework „auf tönernen Füßen“. Verantwortliche müssten sich fragen, ob es noch sicher sei, Daten von Kunden und Partnern, aber auch Unterlagen, die zum Geschäftsgeheimnis gehören, auf US-Servern abzulegen.
DSB mit mehr Beratungs-Knowhow
Insbesondere mit der Entwicklung bei Künstlicher Intelligenz (KI) und der wachsenden Gefahr durch Cyberangriffe nehmen die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten (DSB) zu, führte Dr. Christoph Bausewein, stellvertretender Vorsitzende des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. in seiner Keynote aus. Ihr Beratungs-Knowhow wachse entsprechend mit den Themen, die die Unternehmen und Behörden aktuell beschäftigten, dazu gehörten auch Fragen der Datensicherheit und Datenökonomie.
Prof. Dr. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, erläuterte den aktuellen Stand der von Brüssel geplanten Änderungen beim Datenschutz im Rahmen der Omnibus-Verfahren. Dabei stellte er klar, dass am Ende die Auslegungen möglicher neuen Regelungen, die unter anderem zu Datenverwendung für Forschungsvorhaben, biometrische Identifikationen und den Einsatz von KI geplant sind, weitere Aufgaben für Datenschutzbeauftragte bedeuten, weil viele Rechtsfragen nicht abschließend geklärt werden. Denn am Ende werde es nicht nur deren Aufgabe sein, die neuen Regelungen in der Praxis umzusetzen, sondern auch bestehende Regelungen für das jeweilige Unternehmen oder die Verwaltungen anzuwenden, sagte Kugelmann.
Auf dem mit 200 Teilnehmenden ausverkauften 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar ging es außerdem um das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, um die Videoüberwachung durch Sicherheitsbehörden, um KI im Bildungsbereich und die Bereitstellung von Daten für die Gesundheitsforschung.
Auf die Auswirkungen und Hintergründe der EUGH-Rechtsprechung zur anonymen Datenverarbeitung von Daten durch Unternehmen und Behörden verwies Prof Dr. Alexander Roßnagel, Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, in seinem Vortrag. Wenn die Organisationen die Grundlinien dieser Rechtsprechung beachten und dadurch anonyme Daten nutzen, gelte für sie die DSGVO nicht. Damit entfielen viele Pflichten aus dem europäischen Datenschutzrecht.
Der 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar ist eine Kooperation des BvD mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie erstmals auch der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Veranstaltung stand in diesem Jahr unter dem Motto: „Datenschutz weiterdenken – Orientierung für eine digitale Zukunft“.
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Datum: 10.06.2026 - 16:29 Uhr
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