Meldepflicht bei innergemeinschaftlicher Lieferung

Meldepflicht bei innergemeinschaftlicher Lieferung

ID: 225658
(PresseBox) - Seit dem 01. Juli 2010 ist die sogenannte Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung in Kraft. Diese Verordnung verpflichtet Fahrzeuglieferer, die ein Neufahrzeug im Rahmen einer innergemeinschaftlichen Lieferung an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer liefern, diesen Vorgang an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Dies ist nur eines der Themen, die der WFEB e.V. in seiner vierten Ausgabe der Euro-News ausführlich erläutert. Ein weiteres Thema dieser Ausgabe ist die Planung einer europaweiten Norm für Ladegeräte von Elektrofahrzeugen. Am 29. Juni 2010 hat die EU-Kommission die europäischen Normungsorganisationen CEN-CENELEC und ETSI mit der Entwicklung eines standardisierten Ladesystems beauftragt.
Außerdem berichtet der WFEB e.V. über die Entwicklung der ISO 26262, einer Norm für Elektroniksysteme in Kraftfahrzeugen, die voraussichtlich Mitte 2011 in Kraft tritt.
Als Service für die Besucher seiner Homepage hat der WFEB e.V. unter ?Leistungen? eine Linkliste eingerichtet. Dort finden sich binnenmarktrelevante Rechtsmaterialen.
Weitere Informationen zu der neuen Ausgabe der Euro-News finden Sie auf www.wfeb.de

Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.



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Datum: 09.07.2010 - 13:52 Uhr
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Auto & Verkehr



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