Lenz/Luczak: Heizungskeller wird wieder Privatsache
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(ots) - Gebäudemodernisierungsgesetz - freie Heizungswahl statt Frust und Verunsicherung
Anlässlich der 1. Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz, und der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak:
Andreas Lenz: "Mit der heutigen ersten Lesung im Bundestag bringen wir das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg. Damit wird die Zusage im Koalitionsvertrag, das Heizungsgesetz der Ampel abzuschaffen, umgesetzt. Dieses hatte zu großer Verunsicherung in der Bevölkerung und einem beispiellosen Einbruch bei der Installation neuer Heizungen geführt.
Das bisherige GEG wird durch ein neues, verständliches und technologieoffenes Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die kleinteiligen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes, angefangen von der 65%-Quote für erneuerbare Energien über Zwangsberatungen beim Heizungstausch und Heizungsverbote, genauso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen, bis hin zur Verflechtung mit der kommunalen Wärmeplanung, werden abgeschafft.
Künftig besteht wieder freie Heizungswahl: Wärmepumpen, Hybridmodelle, Holz- und Pelletheizungen, Nah- und Fernwärme. Auch Gas- und Ölheizungen sind weiterhin zulässig. Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden durch den Einsatz zunehmender Anteile z.B. von Biomethan sukzessive klimafreundlicher. Der allgemeine Hochlauf von Biomethan wird ab 2028 durch eine Grüngasquote unterstützt.
Es ist das gemeinsame Ziel in der Koalition, das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen und damit Vertrauen und Investitionsbereitschaft wiederherzustellen. Es geht darum, mit einem klaren, verlässlichen Rahmen und Anreizen Lust zu schaffen auf den Heizungstausch, anstatt mit Verboten Frust und Verunsicherung zu erzeugen."
Jan-Marco Luczak: "Das Heizungsgesetz wird abgeschafft und der Heizungskeller wieder zur Privatsache. Wir halten Wort und geben den Eigentümern die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, welche Heizung am besten zu ihrem Gebäude passt.
Statt bürokratischer und unwirtschaftlicher Detailvorgaben setzen wir auf Praxistauglichkeit und Technologieoffenheit. Das fördert die gesellschaftliche Akzeptanz und gibt Planungssicherheit. Klimaschutz geht nur mit den Menschen, nicht gegen sie. Das Heizungsgesetz hat den Klimaschutz im Gebäudesektor um Jahre zurückgeworfen, weil viele noch schnell eine fossile Heizung gekauft haben.
Mit den Vorgaben für biogene Brennstoffe kommen wir der staatlichen Schutzpflicht für das Klima nach. Wir setzen aber stärker auf Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Anreize. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative und ein Gestaltungsermessen. Diesen Rahmen halten wir ein.
Mit einer fairen Lastenverteilung zwischen Vermietern und Mietern wird dafür Sorge getragen, dass Mieten bezahlbar bleiben. Verbraucher und Heizungsanbieter haben nun Planungssicherheit."
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Datum: 11.06.2026 - 14:14 Uhr
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