Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos
ID: 225678
Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos
Der am 1. März 2010 in Kraft getretene § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) untersagt - von einzelnen Ausnahmen abgesehen - den Verkauf von alkoholischen Getränken in Ladengeschäften aller Art sowie unter anderem auch in Tankstellen, Bahnhöfen, Kiosken und Basaren in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr.
Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer die Verletzung seines Grundrechts auf allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), in die dadurch, dass er in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr am käuflichen Erwerb alkoholhaltiger Getränke gehindert sei, ungerechtfertigt eingegriffen werde.
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Sie hat keine grundsätzliche Bedeutung. Eine Verletzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG durch die angegriffene Regelung ist nicht ersichtlich.
Die beschränkende Verkaufsregelung greift zwar in die allgemeine Handlungsfreiheit des Beschwerdeführers ein. Eine Verletzung dieses Grundrechts liegt jedoch nicht vor, da die Vorschrift in formeller und materieller Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist und insbesondere nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. Mit dem Verkaufsverbot verfolgt der Landesgesetzgeber das Ziel, einer vor allem während der Nachtzeit zu verzeichnenden Zunahme alkoholbedingter Straftaten und Ordnungsstörungen sowie Gesundheitsgefahren zu begegnen. Hierbei handelt es sich um wichtige Gemeinwohlbelange, die geeignet sind, einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit zu rechtfertigen. Die Einschränkung der Alkoholverkaufszeiten führt zu einer Eindämmung übermäßigen Alkoholkonsums, der gerade durch die jederzeitige Verfügbarkeit gefördert wird. Lediglich temporäre Verkaufs- oder Konsumverbote durch Einzelverfügung der Ortspolizeibehörden wären kein milderes Mittel, das die Erforderlichkeit der angegriffenen Regelung entfallen ließe. Derartige polizeirechtliche Maßnahmen wären bereits aufgrund ihrer örtlichen Begrenztheit nicht gleichermaßen wirksam. Durch die angegriffene Regelung ist der Beschwerdeführer auch nicht unzumutbar beeinträchtigt. Der Einschränkung seiner Handlungsfreiheit stehen die Schutzgüter der Gesundheit sowie der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegenüber, denen ein hoher Stellenwert zukommt. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dem Beschwerdeführer auch während der Verkaufsverbotszeiten ein Konsum vorab erworbener alkoholischer Getränke ebenso wenig verwehrt ist wie der Genuss dieser Getränke in Gaststätten und sonstigen privilegierten Verkaufsstellen, ist die angegriffene Regelung verhältnismäßig.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 09.07.2010 - 14:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 225678
Anzahl Zeichen: 3048
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 277 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verfassungsbeschwerde gegen § 3a des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg erfolglos"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A
75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht
Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht
Nachhaltigkeitsprüfung fördert zukunftsfeste Politik ...
Bundestagsdebatte zum Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung aus der 16. Wahlperiode Anlässlich der gestrigen Bundestagsdebatte zum Arbeitsbericht des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung aus der 16. Wahlperiode erklärt die Obfrau der CDU/CSU
Asylrecht: Deutschland muss endlich in Europa ankommen ...
Laut Medienberichten plant EU-Kommission in Brüssel ein einheitliches Asylrecht für Europa. Der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Werner Dreibus fordert als Konsequenz eine Abschaffung des Asylkompromisses von 1993. Dreibus, der wegen der Zustimmung der SPD zu dem Kompromiss 1993 die Partei ve
LINDNER: Gabriel verliert den Sichtkontakt zur Wahrheit ...
FDP-Sprecher WULF OEHME teilt mit: Berlin. Zu den heutigen Äußerungen des SPD-Vorsitzenden SIGMAR GABRIEL erklärt der FDP-Generalsekretär CHRISTIAN LINDNER: "Sigmar Gabriel verliert vor lauter Eifer den Sichtkontakt zur Wahrheit. Wie heute berichtet wird, bleibt den kleinen und mittl
ObÜbersetzung von Vertrag, Patent oder amtlichem Dokument - fachuebersetzungsdienst.com agiert zeitnah und terminologietreu ...
Juristische Fachübersetzungen in alle Sprachen Die zunehmende Internationalisierung führt zu einer vermehrten Kommunikation und Kooperation mit ausländischen Partnern und Unternehmen. Die Fachübersetzungsdienst GmbH (FÜD) hat sich unter http://www.fachuebersetzungsdienst.com/Recht.html auf da




