Unternehmensinsolvenzen im März 2026: +15,8 % gegenüber März 2025
ID: 2256859

(ots) -
- Verbraucherinsolvenzen März 2026: +18,9 % gegenüber März 2025
- 1. Quartal 2026: 6,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen und 6,0 % mehr Verbraucherinsolvenzen als im 1. Quartal 2025
Im März 2026 haben die deutschen Amtsgerichte 2 308 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 15,8 % mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor.
1. Quartal 2026: 6,5 % mehr Unternehmensinsolvenzen als im Vorjahresquartal
Im 1. Quartal 2026 wurden 6 275 beantragte Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,5 % mehr als im Vorjahresquartal.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2026 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 9,3 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2025 hatten die Forderungen bei rund 19,9 Milliarden Euro gelegen. Dieser Rückgang der Forderungen trotz steigender Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2025 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragt hatten als im 1. Quartal 2026.
Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2026 insgesamt 17,7 Unternehmensinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit im Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 32,1 Fällen je 10 000 Unternehmen. Danach folgte das Gastgewerbe mit 30,3 Fällen und das Baugewerbe mit 26,7 Insolvenzen.
Verbraucherinsolvenzen: +18,9 % im März 2026, +6,0 % im 1. Quartal 2026
Im März 2026 gab es 7 462 Verbraucherinsolvenzen. Das waren 18,9 % mehr als im Vorjahresmonat. Für das 1. Quartal 2026 wurden 19 679 Verbraucherinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg von 6,0 % gegenüber dem 1. Quartal 2025.
Methodische Hinweise:
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Weitere Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
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Datum: 12.06.2026 - 08:00 Uhr
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