Zum Start der Sommerferien - Ist Urlaub trotz Pflegebedarf möglich?

Zum Start der Sommerferien - Ist Urlaub trotz Pflegebedarf möglich?

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(ots) - Mit einer Pflegesituation kann sich der Alltag verändern. Dinge, die vorher selbstverständlich waren, erfordern mehr Planung oder sind vielleicht sogar gar nicht mehr möglich. Wie ist es mit einem Sommerurlaub? Erholung kann unter Umständen sowohl für pflegende Angehörige als auch für Pflegebedürftige mit verschiedenen Leistungen aus der Pflegeversicherung ermöglicht werden.

Für viele Familien gehört der Sommerurlaub zu den kleinen Freuden des Lebens. Natürlich ist es verständlich, wenn Urlaube in einer Pflegesituation eine geringere Priorität in der eigenen Planung haben. Dabei können Auszeiten besonders in Lebenslagen wichtig sein, die körperlich oder psychisch anstrengen.

Die Pflegeversicherung ermöglicht Auszeit für Pflegende

"Um pflegenden An- und Zugehörigen die Möglichkeit zu bieten, sich von den Belastungen des Pflegealltags zu erholen, bietet die Pflegeversicherung verschiedene Leistungen", erklärt Julia Friedrich von der Pflegeberatung compass. Für längerfristige Abwesenheiten, wie beispielsweise den Sommerurlaub, kommt ab Pflegegrad 2 der Einsatz des gemeinsamen Jahresbetrags für Kurzzeit- und Verhinderungspflege von bis zu 3.539 Euro in Frage. Kurzzeitpflege bedeutet die zeitweise Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einer Pflegeeinrichtung. Bei der Verhinderungspflege bleibt die pflegebedürftige Person in der Regel zuhause und wird dort zum Beispiel von anderen An- und Zugehörigen, Bekannten, Nachbar*innen oder auch von einem Pflegedienst betreut.

Auch der sogenannte Entlastungbetrag von monatlich 131 Euro, der bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, kann unter Umständen genutzt werden, um die Versorgung sicherzustellen, während Pflegepersonen im Urlaub sind. Der Entlastungsbetrag kann für Eigenanteile einer Kurzzeitpflege verwendet werden, aber auch für Kosten anderer Angebote wie eine Tages- oder Nachtpflege sowie für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Auf diese Weise kann zum Beispiel Unterstützung im Haushalt organisiert werden.



Gemeinsame Zeit genießen

"Da oftmals Partner*innen oder Kinder die Pflege übernehmen, ist auch der Wunsch nach einer Reise naheliegend, bei der Pflegebedürftige und ihre Familienmitglieder gemeinsam Zeit verbringen können", so Friedrich. Die Leistungen der Pflegeversicherung, wie zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurz- oder Verhinderungspflege und auch der Entlastungsbetrag können, zumindest innerhalb Deutschlands, auch am Urlaubsort genutzt werden. So bleibt die Versorgung auch am Urlaubsort gewährleistet, während die Familie eine Auszeit bekommt. Der Rest der Zeit kann dann gemeinsam genossen werden.

Mittlerweile gibt es sogar einige Reiseangebote und Hotels, die sich speziell auf Menschen mit Pflegebedarf sowie ihre An- und Zugehörigen spezialisiert haben. In Pflegehotels beispielsweise werden pflegerische Dienstleistungen mit dem Komfort eines Hotels verbunden. Oftmals stehen auch abgestimmte Nahrungs- und Freizeitangebote zur Verfügung. Unter www.pflegeberatung.de gibt es eine Pflegesuche, mit deren Hilfe spezialisierte Reiseangebote und Pflegehotels ausfindig gemacht werden können.

Beratung bringt Klarheit

Welche Urlaubsformen in Frage kommen und welche Leistungen genutzt und kombiniert werden können, gilt es im Einzelfall zu klären. Dabei kann eine Pflegeberatung Klarheit bringen. Pflegeberatende kennen die Leistungen der Pflegeversicherung, können - immer mit dem Blick auf die individuelle Situation ihrer Klient*innen - auf passende Angebote hinweisen. Ratsuchende können sich beispielsweise unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 101 88 00 an die Pflegeberatung compass wenden und sich telefonisch beraten lassen. Für privat Versicherte besteht außerdem die Option einer Vor Ort-Beratung im eigenen Zuhause oder auch einer Beratung per Videogespräch. Auf www.compass-pflegeberatung.de können Termine zudem online gebucht oder ein Rückruf vereinbart werden. Gesetzlich Versicherte können sich auch an lokale Beratungsstellen, wie zum Beispiel Pflegestützpunkte, wenden.

Weiterführende Informationen: https://ots.de/40dNgV

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige zu Hause, telefonisch und per Videogespräch, gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung. compass bietet Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI. Einen Termin für eine Pflegeberatung erhalten Ratsuchende über die kostenfreie Servicenummer 0800 101 88 00 oder über die digitale Terminvereinbarung (https://www.compass-pflegeberatung.de/terminbuchung) auf der Webseite von compass. Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal Pflegeberatung.de, die App "pflegecompass" sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit 1.000 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

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