Presserechtliche Information für Collien Monica Fernandes

Presserechtliche Information für Collien Monica Fernandes

ID: 2258937

(ots) - Für unsere Mandantin, Frau Collien Monica Fernandes, teilen wir Folgendes mit:

Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestärkt unsere Mandantin und mit ihr hoffentlich alle von Gewalt Betroffenen, die den Mut aufbringen, über das Erlebte zu sprechen.

Der Pressesenat hat in dem Verfahren anlässlich der SPIEGEL-Berichterstattung festgestellt, dass jeder einzelne Vorwurf, den unsere Mandantin öffentlich gegenüber Herrn Ulmen erhoben hat, zulässig, teils sogar unstreitig ist. Das Oberlandesgericht stellt in seinem Beschluss fest, dass Herr Ulmen unstreitig pornographische Videos und Fotos von Frauen, die unserer Mandantin ähnlich sehen, unter ihrem Namen verbreitet hat. Dies habe er getan, weil er beim Empfänger vortäuschen wollte, es handle sich um Videos und Fotos von Collien Monica Fernandes, heißt es im Beschluss des Gerichts.

Die Richterinnen und Richter betonen, dass nicht einmal Herr Ulmen selbst bestreitet, dass er Fake-Profile unter dem Namen meiner Mandantin angelegt, hierüber Kontakt mit zahlreichen Männern gehabt und diesen pornografische Videos und Fotos geschickt hat, auf denen Collien Monica Fernandes ähnelnde Frauen in sexuellen Situationen abgebildet waren.

So wollte Herr Ulmen seinen "Chat-Partnern", mit denen er zum Teil sogar "Sex-Talk" führte, vortäuschen, es handle sich um unsere Mandantin. Genauso ist unstreitig, so das Hanseatische Oberlandesgericht, dass Herr Ulmen Deepfake-Fotos von Collien Monica Fernandes verschickt hat.

Herr Ulmen scheiterte vor dem Oberlandesgericht - ebenso wie schon vor dem Landgericht - außerdem damit, dass nicht mehr über die Vorwürfe körperlicher Gewalt durch ihn gegen seine damalige Partnerin berichtet werden darf. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Berichterstattung des SPIEGEL über die Erlebnisse unserer Mandantin im Januar 2023 rechtmäßig ist.

Zu diesem konkreten Sachverhalt teilt die von Herrn Ulmen beauftragte Kanzlei für ihn am 27. März 2026 u.a. mit: "Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beiderseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht."



Den Akten ist hierzu jedoch Folgendes zu entnehmen:

Die Polizei traf ein, nachdem unsere Mandantin aus dem Fenster der gemeinsamen Wohnung um Hilfe rief. Laut Polizeiprotokoll stellten die Beamten beim Eintreffen fest, dass sie am Arm diverse Blutergüsse hatte, und brachten sie zur medizinischen Versorgung in eine Notaufnahme. Die untersuchende Ärztin dokumentierte zahlreiche Hämatome und Prellungen am ganzen Körper.

Die Polizei leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung gegen Herrn Ulmen ein. Während unsere Mandantin in den Unterlagen als Opfer und Betroffene aufgeführt wird, fällt diese Bezeichnung im Zusammenhang mit Herrn Ulmen nicht. Es fand zudem eine Rechtsbelehrung für Opfer einer Straftat statt. Ein solches Opferbelehrungsgespräch wurde lediglich mit unserer Mandantin geführt, nicht mit Herrn Ulmen. Herr Ulmen wurde währenddessen in Haft genommen wegen des Verdachts auf Körperverletzung. Laut Unterlagen lagen hierfür hinreichende Anhaltspunkte vor. Den Unterlagen ist klar zu entnehmen, dass Collien Monica Fernandes in dem eingeleiteten Verfahren als Betroffene aufgeführt ist, während Christian Ulmen als Beschuldigter bezeichnet wird. Dies hat die Justiz von sich aus so entschieden. Nur gegen Herrn Ulmen wurde ein Verfahren eingeleitet, nicht gegen unsere Mandantin.

Für den Folgetag wurde vor Gericht eine Verhandlung angesetzt. Nur weil Collien Monica Fernandes ihren damaligen Partner weder anzeigen noch gegen ihn aussagen wollte, wurde Herr Ulmen freigelassen und das Verfahren eingestellt. Auch dies ist den Unterlagen klar zu entnehmen.

Zu der am 23. Juni 2026 durch die von Herrn Ulmen beauftragte Kanzlei veröffentlichte Pressemitteilung stellt unsere Mandantin fest:

"Sowohl die Berichterstattung als auch die öffentliche, hitzig geführte Diskussion um digitale sexualisierte Gewalt sind logische Folgen der von Herrn Ulmen unstreitig begangenen Taten. Dass die auf den SPIEGEL Artikel folgende Berichterstattung von Seiten des Täters als "unverhältnismäßig" und "an Hysterie grenzend" bezeichnet wird, zeigt, dass es nach wie vor keine Tateinsicht zu geben scheint. Nur ein Täter, der sich der Tragweite seiner Taten nicht bewusst ist, kann diesen öffentlichen Aufschrei als "Hysterie" abtun, und nicht als Reaktion auf die virtuelle Vergewaltigung und skrupellose Demütigung meiner Person, die nachweislich (und vom Oberlandesgericht als unstreitig angesehen) über Jahre stattfand."

Verena Haisch

Rechtsanwältin

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