Reimann zum Koalitionsausschuss: Die Koalition darf das zentrale Ziel der Beitragssatz-Stabilisierung nicht konterkarieren
ID: 2259705

(ots) - Der heutige Koalitionsausschuss soll strittige Punkte bei verschiedenen Reformprojekten klären. Mit Blick auf den Gesundheits- und Pflegebereich sowie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:
"Politische Verhandlungen werden erfahrungsgemäß nicht einfacher, wenn verschiedene Politikfelder wie Gesundheit, Pflege, Rente und Bundeshaushalt miteinander vermengt werden und dadurch riesige Verhandlungspakete entstehen. Eine größere Verhandlungsmasse kann gelegentlich Kompromisse erleichtern, sachgemäße Lösungen werden dadurch aber häufig erschwert.
Die Koalition darf jetzt nicht das zentrale Ziel der GKV-Beitragssatzstabilisierung aus den Augen verlieren beziehungsweise durch konkurrierende Ziele wie die Haushaltssanierung und die Senkung von Steuern konterkarieren. Für Versicherte und Beitragszahlende wäre nichts gewonnen, wenn infolge der Sozial- und Steuerreformen Anfang des kommenden Jahres in der Summe doch weniger Netto vom Brutto herauskäme.
Bei den Verhandlungen über das Gesamtpaket muss deshalb darauf geachtet werden, dass die finanziellen Belastungen insgesamt nicht weiter steigen und dass die Finanzstabilisierung bei Kranken- und Pflegeversicherung trotzdem gelingt. Da passt es nicht, dass der GKV nach aktuellem Stand de facto eine Kürzung der Bundesmittel um rund 2 Milliarden Euro droht. An dieser Stelle sollte die Koalition ihre Pläne unbedingt nachbessern.
Dabei könnten die geplante Erhöhung der Tabak- und Alkoholsteuer sowie die Einführung einer Softdrink-Steuer behilflich sein und neue Spielräume schaffen. Dazu müssen die zusätzlichen Einnahmen direkt der gesetzlichen Krankenversicherung zugutekommen.
Laut Medienberichten erwägt die Koalition zudem eine noch stärkere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze als ohnehin geplant. Auch dies würde dem Stabilisierungsziel zuwiderlaufen, weil es wieder nur Beitragszahlende zusätzlich belastet, die Attraktivität der GKV schmälert und die Abwanderungstendenz in die Private Krankenversicherung verstärkt.
Stattdessen kommt es jetzt erstens darauf an, dass der Bund die Kürzung der Bundesmittel zurücknimmt und seiner Finanzverantwortung angemessen nachkommt. Zweitens dürfen die Leistungserbringer, insbesondere die Pharmaindustrie, nicht aus der Verantwortung gelassen werden. Gerade die Pharmaindustrie muss ebenfalls ihren Stabilisierungsbeitrag leisten - in Form eines verlässlichen, aber höheren Herstellerabschlags auf patentgeschützte Arzneimittel. Und drittens sollten keine Abstriche und Ausnahmen bei den Effizienzzielen im stationären Bereich gemacht werden. Nur so lässt sich die Deckungslücke von 19 Milliarden Euro im kommenden Jahr wirklich schließen."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 01.07.2026 - 12:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2259705
Anzahl Zeichen: 3203
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Transport - Logistik
Diese Pressemitteilung wurde bisher 171 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Reimann zum Koalitionsausschuss: Die Koalition darf das zentrale Ziel der Beitragssatz-Stabilisierung nicht konterkarieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AOK-Bundesverband (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses, die unter anderem eine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung vorsehen, äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kritisch: "Mehrere Auswertungen haben gezeigt, dass die Einführung der Krankschreib
Gesundheitsnavigator der AOK zeigt jetzt auch Krankenhaus-Leistungsgruppen an ...
Als erstes Krankenhaus-Suchportal in Deutschland zeigt der Gesundheitsnavigator der AOK jetzt die Leistungsgruppen an, die den Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Krankenhausplanung zugewiesen worden sind. Sie werden automatisch ausgespielt, wenn Interessierte nach geeigneten Klinik
Bei den Rentenansprüchen für pflegende Angehörige zu sparen, setzt ein falsches Signal ...
Anlässlich der gestrigen Verbändeanhörung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) äußert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, deutliche Kritik. "Es ist gut, dass die Bundesregierung mit dem vorliegenden Referentenentwurf auf die chronische Unterfinanzierung de
Weitere Mitteilungen von AOK-Bundesverband
KP Chinas feiert ihr 105-jähriges Bestehen ...
Die Kommunistische Partei (KP) Chinas hat am Mittwoch eine Veranstaltung zur Feier des 105. Jahrestags ihrer Gründung in der Großen Halle des Volkes in Beijing abgehalten. https://german.cgtn.com/2026/07/01/ARTI1782874211954607 Xi Jinping, Generalsekretär des Zentralkomitees der KP Chinas, ver
GREIWING bündelt Kompetenzen unter gemeinsamer Group-Struktur ...
Die Gesellschaften des GREIWING-Unternehmensverbunds rücken unter dem gemeinsamen Namen GREIWING logistics group GmbH & Co. KG noch enger zusammen. Mit der neuen Group-Struktur entwickelt die Unternehmensgruppe ihren erfolgreichen Verbund strategisch weiter und stärkt damit die langfristige St
EU-Mobilitätspaket verschärft Dokumentationspflichten für leichte Nfz-Flotten ...
Ab Juli 2026 gelten strengere Regeln für leichte Nutzfahrzeuge im internationalen Verkehr. Die Ausweitung der Tachografenpflicht zwingt viele Flotten zum Umdenken – vor allem bei Datenmanagement, Transparenz und der Organisation ihrer Prozesse. Mit der nächsten Stufe des EU-Mobilitätspakets wer
PIKNO– modulare Abholstationen für flexible Warenübergabe | KNOBLOCH ...
Zeitunabhängige und kontaktlose Warenübergabe im Einzelhandel, im Handwerk und in Betrieben? Mit PIKNO lassen sich Waren, Schlüssel oder Dokumente unabhängig von Öffnungszeiten sicher bereitstellen. Die modulare Abholstation arbeitet ohne Strom- oder Netzwerkanschluss, sie unterstützt klar str




