Wie geplant: Sonntagsöffnungen im Zweibrücken Fashion Outlet finden statt
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(ots) - Nach aktuellem Stand wird das Zweibrücken Fashion Outlet in diesem Sommer wie geplant an allen angekündigten Feriensonntagen öffnen. Einen kurzfristigen Versuch, die Sonntagsöffnungen weiterer Geschäfte im ZFO im Wege mehrerer einstweiliger Verfügungen zu verhindern, hat die Justiz in zwei Instanzen zurückgewiesen. Das Landgericht Zweibrücken lehnte die Anträge am letzten Freitag ab, die dagegen eingelegten sofortigen Beschwerden blieben vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken ohne Erfolg.
"Wir begrüßen die Entscheidungen der Gerichte. Sie erlauben es uns, die umfangreichen Vorbereitungen für die anstehenden Sonntagsöffnungen im Sinne unserer Markenpartner und Gäste wie geplant fortzuführen", sagt Center Director Uli Nölkensmeier.
Hintergrund: Das Modehaus Jost mit Hauptgeschäftssitz in Grünstadt hatte zuvor einen jahrelangen Rechtsstreit gegen den Betty Barclay Shop im Zweibrücken Fashion Outlet geführt, um eine Sonntagsschließung des Geschäfts der Betty Barclay Group zu erreichen.
Fokus auf Dialog und nachhaltige Standortstärkung
Unabhängig von den rechtlichen Verfahren setzt das Zweibrücken Fashion Outlet weiterhin auf einen konstruktiven Austausch aller Beteiligten. "Wir wünschen uns, dass der Blick künftig weniger auf rechtlichen Auseinandersetzungen und stärker auf den großartigen Chancen für unsere Region liegt", so Nölkensmeier. "Wir bedauern es, dass durch den BTE immer wieder Versuche unternommen wurden, den aktuellen, durch die Landesregierung erlassenen Bonus für die Kunden in Gestalt der Sonntagsöffnungen in den Schulferien, insbesondere für unsere internationalen und überregionalen Ferienbesucher und -reisende, zu beseitigen. Es gilt den Blick darauf zu richten, die Situation für alle Händler in ganz Rheinland-Pfalz zu verbessern. Während wir als Betreiber aktiv den Dialog mit Stakeholdern aus Politik und Wirtschaft anstoßen, um eine faire und nachhaltige Lösung für die Zukunft des Standortes und der Region zu finden, wünschen wir uns endlich konstruktive Vorschläge des Verbands."
Das Zweibrücken Fashion Outlet sieht in den neuesten gerichtlichen Entscheidungen eine klare Bestätigung seiner Rechtsansicht: Die betreffende Landesverordnung wurde weder von einem Verwaltungsgericht noch von der Landesregierung zurückgenommen und bisher lediglich in einem einzigen, konkreten Wettbewerbsverfahren nicht angewendet. Bei weiteren Angriffen auf die Sonntagsöffnung einzelner Geschäfte müsste in jedem Einzelfall gutachterlich nachgewiesen werden, dass diese Öffnung einen spürbaren Nachteil für den klagenden Händler mit sich bringt.
"Entgegen der Ansicht des BTE ist die Verordnung nicht endgültig vom Tisch", sagt Uli Nölkensmeier (Quellenbezug: BTE Pressemeldung vom 09.06.2026). Durch die erfolglosen Abmahnschreiben wurden viele tausende Euro Gerichts- und Rechtsanwaltskosten verursacht, welche durch die Antragssteller zu tragen sind. Diese Gelder hätten besser in die Attraktivität des regionalen Standorts fließen sollen, anstatt den nationalen und internationalen Tourismus in der Region zu schwächen. Es gilt zukünftig, damit die Region und das Land aktiv und gemeinsam zu stärken.
Die immensen Verfahrenskosten im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen die Sonntagsöffnungen, die sich laut BTE bereits im April 2024 im sechsstelligen Bereich bewegten, sodass ein Spendenaufruf erfolgte, könnten direkt in die Unterstützung des Handels fließen. Stattdessen geht der Verband gegen das Zweibrücken Fashion Outlet an, welches eine zentrale Säule des lokalen Wirtschaftsstandorts bildet, ca. 1.300 Arbeitsplätze sichert, und von vielen regionalen und überregionalen Besuchern geschätzt wird.
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Datum: 02.07.2026 - 12:52 Uhr
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