"Steuern auf Versorgungsprobleme zu": Krankenhausgesellschaft kritisiert Änderungen der G

"Steuern auf Versorgungsprobleme zu": Krankenhausgesellschaft kritisiert Änderungen der GKV-Reform /Krankenhausgesellschaft fordert Bund zu Übernahme von Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher auf

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(ots) - Vor der entscheidenden Bundestagsabstimmung über die Gesundheitsreform am kommenden Freitag hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die kurzfristigen Nachbesserungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken scharf kritisiert. "Diese Änderungsanträge retten die Krankenhausversorgung nicht. Sie enthalten zwar punktuelle Verbesserungen, etwa beim Pflegebudget, ändern aber nichts am grundlegenden Problem: Der kalte Strukturwandel wird nicht gebremst, sondern weiter beschleunigt", sagte Vorstandsvorsitzender Gerald Gaß im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz).

Hintergrund ist ein neuer Entwurf Warkens, nach dem mitversicherte Ehepartner weniger Beiträge zahlen müssen als geplant. Auch die Zuschläge für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte sollen geringer ausfallen. Den Ausfall will der Bund mit zusätzlichen Geldern ausgleichen - rund 1,4 Milliarden Euro zusätzlich im kommenden Jahr. Gaß betonte, das Gesetz sei dennoch weiterhin von einer "Misstrauenskultur" geprägt. "Die massive Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst und die technisch kaum umsetzbare krankenhausübergreifende Fallzusammenführung schaffen vor allem eines: mehr Bürokratie, mehr Unsicherheit und noch mehr Belastung für die Krankenhäuser."

Zudem ignoriere die Regierung die Warnungen von Krankenhausträgern, Landräten und Gewerkschaften. "Die Folgen werden die Menschen vor allem in der Fläche zu spüren bekommen", so Gaß weiter. Er warnte: "Damit steuern wir sehenden Auges auf erhebliche Versorgungsprobleme zu." Dass der Bund nun etwas mehr Geld bereitstellt, bewertete Gaß zwar positiv. Er kritisierte jedoch: "Seiner eigentlichen Verpflichtung, die Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden über kostendeckende Beiträge vollständig zu finanzieren, wird er jedoch weiterhin nicht gerecht."

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