MEW zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit gestärkt, Umsetzung bleibt entscheidend

MEW zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Technologieoffenheit gestärkt, Umsetzung bleibt entscheidend

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(PresseBox) - Das Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die starre 65-Prozent-Vorgabe ab und hält Gas- und Ölheizungen weiter offen. Für den MEW ist das ein wichtiger Schritt zu mehr Technologieoffenheit. Treppenregelung und Länderöffnungsklausel bleiben jedoch Schwachpunkte.

Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Gebäudemodernisierungsgesetz zugestimmt. Aus Sicht der Mittelständischen Energiewirtschaft Deutschland (MEW) ist damit ein wichtiger Schritt hin zu mehr Technologieoffenheit im Wärmemarkt gelungen. Die bisherige pauschale 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen wird abgeschafft. Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Ein konkretes Auslaufdatum für Gas- und Ölheizungen wird nicht festgeschrieben.

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird ein zentraler Konstruktionsfehler des bisherigen Heizungsgesetzes korrigiert. Eigentümer erhalten beim Heizungstausch wieder mehr Wahlfreiheit, und erneuerbare flüssige und gasförmige Brennstoffe bekommen endlich wieder eine realistische Rolle im Wärmemarkt“, erklärt Thomas Johannsen, Geschäftsführer des MEW.

An die Stelle der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe tritt für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen eine stufenweise Anforderung, nach der ab 2029 ein zunehmender Anteil der bereitgestellten Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen erzeugt werden muss. Diese sogenannte Treppenregelung bleibt aus Sicht des MEW problematisch. Sie schafft zusätzliche Nachweis- und Bürokratiepflichten für Eigentümer, Lieferanten und Vollzug und droht zusammen mit der vorgesehenen Kostenteilung zwischen Vermietern und Mietern zu einem Bremsklotz für die Heizungsmodernisierung zu werden.

Zusätzlich sieht das Gesetz eine Grüngas- und Grünheizölquote vor. Die Bundesregierung wird verpflichtet, bis zum 1. Dezember 2026 ein eigenes Gesetz zur Einführung einer solchen Quote vorzulegen. Dieses Gesetz soll die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas verpflichten, die zur Wärmeversorgung von Gebäuden in Verkehr gebrachten Brennstoffe bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Damit wird ein Modell aufgegriffen, das der MEW bereits 2025 gemeinsam mit anderen Verbänden erarbeitet hatte.



„Der bessere Weg ist, die Transformation des Wärmemarktes über die Lieferkette zu organisieren und nicht jede einzelne Heizungsmodernisierung mit zusätzlichen Nachweispflichten zu überfrachten. Entscheidend ist jetzt, dass Treppenregelung und Quote sinnvoll verzahnt werden. Doppelbelastungen, unnötige Bürokratie und widersprüchliche Nachweise müssen vermieden werden“, so Johannsen.

Ausdrücklich begrüßt der MEW, dass für Bioöl eine massenbilanzielle Erfüllung ermöglicht wird. Künftig muss Bioöl nicht zwingend physisch in genau dem jeweiligen Tank nachgewiesen werden. Entscheidend ist, dass die entnommene Bioölmenge am Ende eines Kalenderjahres der an anderer Stelle hergestellten Bioölmenge entspricht. Damit werden auch Heizölhändler in die Umsetzung eingebunden.

„Die massenbilanzielle Erfüllung ist ein zentraler Baustein für Praxistauglichkeit. Ohne sie wäre eine Grüngas- und Grünheizölquote im Wärmemarkt kaum umsetzbar. Gerade für mittelständische Energiehändler ist entscheidend, dass die Nachweise entlang realer Lieferketten funktionieren“, betont Johannsen.

Kritisch bewertet der MEW, dass die Länderöffnungsklausel erhalten bleibt. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, zusätzliche landesrechtliche Sonderwege im Gebäudebereich zu verhindern. Die Länder können damit weiterhin weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden sowie weitergehende Anforderungen oder Beschränkungen an Stromdirektheizungen stellen.

„Die Beibehaltung der Länderöffnungsklausel ist ein Wermutstropfen. Unternehmen und Verbraucher brauchen verlässliche und einheitliche Regeln. Unterschiedliche Landesvorgaben verkomplizieren die Wärmewende unnötig und schaffen zusätzliche Unsicherheit“, warnt Johannsen.

„Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt weg von Verboten und hin zu mehr Technologieoffenheit. Die entscheidende Bewährungsprobe folgt aber mit der angekündigten Grüngas- und Grünheizölquote. Sie muss technologieoffen, mittelstandstauglich und investitionsfreundlich ausgestaltet werden. Der MEW wird sich weiter dafür einsetzen, dass Klimaschutz im Wärmemarkt praktisch funktioniert und bezahlbar bleibt“, so Johannsen abschließend.

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Datum: 13.07.2026 - 10:08 Uhr
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