Bundeskabinett bringt Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voran
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VDZI fordert, jetzt auch die Voraussetzungen für die Anbindung zahntechnischer Labore zu schaffen
„Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung lebt davon, dass alle Beteiligten sicher und medienbruchfrei miteinander kommunizieren können. Der Kabinettsbeschluss ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und vernetzten Versorgung“, erklärt VDZI-Präsident Dominik Kruchen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass alle an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen Leistungserbringer KIM künftig als sicheres Übermittlungsverfahren für die medizinische, pflegerische und administrative Kommunikation nutzen. Damit wird die Telematikinfrastruktur weiter zum zentralen Kommunikationsnetz des Gesundheitswesens.
Für zahntechnische Labore gewinnt die Anbindung an die Telematikinfrastruktur dadurch weiter an Bedeutung. Bereits heute sind nahezu alle Zahnarztpraxen an die TI angeschlossen und nutzen deren Anwendungen im Praxisalltag. Mit der zunehmenden Etablierung von KIM als Standard der digitalen Kommunikation wird die elektronische Vernetzung zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor künftig immer wichtiger.
„Wer dauerhaft Teil einer digitalen Versorgungslandschaft sein möchte, benötigt die entsprechenden technischen Voraussetzungen. Dazu gehört für zahntechnische Labore insbesondere der Zugang zur Telematikinfrastruktur“, so Kruchen.
Voraussetzung hierfür ist unter anderem der elektronische Berufsausweis (eBA) für Zahntechnikerinnen und Zahntechniker. Der VDZI setzt sich deshalb weiterhin mit Nachdruck dafür ein, dass die zuständigen Handwerkskammern die Ausgabe der elektronischen Berufsausweise zeitnah ermöglichen.
„Der Kabinettsbeschluss macht deutlich: Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet konsequent voran. Jetzt dürfen zahntechnische Labore nicht länger ausgebremst werden. Die zuständigen Handwerksorganisationen stehen in der Verantwortung, die erforderlichen elektronischen Berufsausweise zeitnah bereitzustellen und damit den Weg in die Telematikinfrastruktur freizumachen. Nur so können Dentallabore auch künftig uneingeschränkt am digitalen Austausch mit den Zahnarztpraxen und den weiteren Akteuren des Gesundheitswesens teilnehmen“, so Kruchen abschließend.
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Datum: 16.07.2026 - 12:43 Uhr
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