Zettelsammlung reicht nicht / Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer

Zettelsammlung reicht nicht / Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer

ID: 2265239

(ots) - Selbstständige können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie diese fortlaufend und gesondert dokumentieren. Eine bloße Sammlung von Belegen genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VIII R 6/24)

Der Fall: Ein selbstständig tätiger Freiberufler nutzte das Dachgeschoss seines Eigenheims als häusliches Arbeitszimmer und machte die darauf entfallenden Gebäude- und Raumkosten steuerlich geltend. Während des Jahres sammelte er sämtliche Rechnungen und Belege. Erst bei der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung fertigte er eine Übersicht über die angefallenen Kosten an. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nur teilweise an. Im Klageverfahren vertrat der Steuerpflichtige die Auffassung, die vorhandene Belegsammlung reiche als Nachweis aus. Das Finanzgericht sah das anders und versagte den Betriebsausgabenabzug wegen fehlender ordnungsgemäßer Aufzeichnungen.

Das Urteil: Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Gemäß dem Einkommensteuergesetz müssen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer einzeln, getrennt von den übrigen Betriebsausgaben und zeitnah aufgezeichnet werden. Dies kann in einer besonderen Spalte der Ausgabenaufzeichnungen oder in einem gesonderten schriftlichen oder digitalen Dokument erfolgen. Eine bloße Sammlung von Rechnungen mit einer erst nach Ablauf des Jahres erstellten Gesamtliste erfüllt diese Anforderungen nicht. Fehlen die vorgeschriebenen Aufzeichnungen, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt - auch wenn die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind.

Pressekontakt:

Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Lärm im Garagenhof / Spielende Kinder dürfen etwas lauter sein Weites Ermessen / Eigentümer dürfen Hausgeldvorschüsse großzügig kalkulieren
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.08.2026 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2265239
Anzahl Zeichen: 2116

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Urlaub & Reisen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 198 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Zettelsammlung reicht nicht / Anforderungen an Selbständige bei häuslichem Arbeitszimmer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Auf Zeit wohnen / Urteile zu befristeten Mietverträgen ...
Der unbefristete Mietvertrag ist in Deutschland die Regel. Wer Wohnraum nur für einen bestimmten Zeitraum vermieten möchte, muss dagegen besondere gesetzliche Voraussetzungen beachten. Der Gesetzgeber erlaubt Zeitmietverträge nur in eng begrenzten Fällen, etwa wenn der Vermieter die Wohnung spä

Lärm im Garagenhof / Spielende Kinder dürfen etwas lauter sein ...
Gewöhnlicher Kinderlärm auf einem Garagenhof rechtfertigt keine fristlose Kündigung des Mietvertrags der Eltern. Selbst wenn der Nachwuchs entgegen eines Verbotsschilds auf dem Garagenvorplatz statt auf dem Spielplatz spielt, liegt darin nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gr

Weites Ermessen / Eigentümer dürfen Hausgeldvorschüsse großzügig kalkulieren ...
Die Finanzierung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Deshalb verfügen die Mitglieder bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen für ihre WEG über einen erheblichen Spielraum. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurden die Rec


Weitere Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)


Weites Ermessen / Eigentümer dürfen Hausgeldvorschüsse großzügig kalkulieren ...
Die Finanzierung einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss zu jedem Zeitpunkt gesichert sein. Deshalb verfügen die Mitglieder bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen für ihre WEG über einen erheblichen Spielraum. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurden die Rec

Intimsphäre verletzt / Vermieter installierte Kamera im Badezimmer ...
Wer seine Mieterinnen oder Mieter heimlich filmt, der nimmt damit neben empfindlichen straf- und mietrechtlichen Konsequenzen auch finanzielle Folgen wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte in Kauf. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wurden einer Frau 2.000 Euro Schadens

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duell mit einem Sumo-Ringer ...
Die Sunamachi Ginza Sumo Arena in der Sunamachi Ginza Shopping Street im Tokioter Bezirk Koto bietet internationalen Reisenden in Japan eine interaktive Erfahrung rund um Sumo und japanische Kultur. Das rund 90-minütige Programm umfasst kraftvolle Sumo-Vorführungen aus nächster Nähe, englisch

Maschseefest 2026 zur Halbzeit: Mehr als eine Million Gäste trotz Wetterkapriolen, Sommerfestival steuert auf starke zweite Hälfte zu! ...
Das Maschseefest 2026 bleibt auf Erfolgskurs: Nach den ersten zehn Veranstaltungstagen zieht die Hannover Veranstaltungs GmbH (HVG) eine positive Zwischenbilanz. Trotz wechselhafter Wetterbedingungen an mehreren Tagen kamen bislang rund 1.040.000 Besucherinnen und Besucher an den Maschsee. Der besuc


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z